Hochwasserschutz für Haßloch: Bauarbeiten im Industriegebiet Süd gestartet

Die Gemeinde Haßloch setzt die Maßnahmen des örtlichen Hochwasserschutzkonzeptes weiter um. In der 19. Kalenderwoche haben die Bauarbeiten für zwei neue Hochwasserschutzdämme im Bereich des Industriegebiets Süd planmäßig begonnen. Ziel ist es, das Gebiet künftig besser vor Extremhochwasser zu schützen.


Bauabschnitte

Zunächst wird der westliche Damm am Obermühlweg errichtet. Dieser verläuft entlang des westlichen Randes des Industriegebiets und hat eine Länge von rund 310 Metern bei einer Höhe von etwa 1,20 Metern. Im Zuge der Maßnahme wird zudem ein parallel verlaufender Entwässerungsgraben verlegt.

Im zweiten Bauabschnitt entsteht ein weiterer Schutzdamm zwischen dem Industriegebiet und der K14. Dieser südliche Damm wird rund 60 Meter lang und etwa 90 Zentimeter hoch sein.


Zeitplan

Nach aktuellem Stand soll das Gesamtprojekt im Spätsommer 2026 abgeschlossen werden. Mit den neuen Dämmen wird eine wichtige Sicherheitslücke im lokalen Hochwasserschutz geschlossen und das Industriegebiet nachhaltig vor Hochwasserereignissen von Speyerbach und Rehbach geschützt.


Absperrungen und Umleitungen

Während des Bauvorhabens sind größere Absperrungen entlang des Kraut-und-Rüben-Radweges beziehungsweise des Mühlenwanderweges unumgänglich. Die Brücke an der Obermühle über den Rehbach kann während der Bauzeit nicht genutzt werden. Auch der Mühlenwanderweg aus Richtung Pfalzmühle ist in diesem Zeitraum nicht durchgängig begehbar.

Zusätzlich ist während der Bauarbeiten mit verstärktem LKW-Verkehr auf den entsprechend ausgeschilderten Strecken zu rechnen. Die Sperrungen im Bereich des ersten Bauabschnitts dauern voraussichtlich bis Juli 2026 an.

Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende werden entsprechende Umleitungen ausgeschildert.


Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis und um Beachtung der folgenden Hinweise:
  • Die ausgewiesenen Baustellenbereiche dürfen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. 
  • Baustellenverkehr und notwendige LKW-Fahrten dürfen nicht behindert werden.
  • Den ausgeschilderten Umleitungswegen ist Folge zu leisten.

Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.