Rehbach: Naturraum schützen und verantwortungsvoll nutzen

Seit der Fertigstellung der Rehbachverlegung wird der Bereich zwischen Hubertushof und Kläranlage von vielen Bürgerinnen und Bürgern besucht. Spaziergänger, Radfahrer und Naturinteressierte nutzen die Wege entlang des neu gestalteten Gewässers regelmäßig. Die Gemeinde Haßloch freut sich grundsätzlich darüber, dass das Projekt in der Bevölkerung auf Interesse stößt und positiv wahrgenommen wird.

Gleichzeitig möchten wir daran erinnern, dass es sich beim neuen Rehbach in erster Linie um ein Hochwasser- und Naturschutzprojekt handelt. Ziel der Maßnahme war es, den Hochwasserschutz zu verbessern und naturnahe Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Die Entwicklung eines solchen Ökosystems benötigt Zeit und möglichst wenig Störungen.


In den vergangenen Jahren wurde jedoch immer wieder festgestellt, dass es entlang des Rehbachs zu Nutzungen kommt, die diesem Ziel entgegenstehen. Dazu zählen unter anderem Müllablagerungen, Grillen im Wald oder in Waldnähe, das Anlegen von Trampelpfaden, das Errichten kleiner Stauanlagen im Gewässer sowie Eingriffe in die empfindlichen Uferbereiche.

Besonders die Uferzonen und die angrenzenden Flächen sollen sich möglichst naturnah entwickeln. Sie dienen zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum und sind Teil eines größeren ökologischen Gesamtkonzepts. Die Trasse der Rehbachverlegung liegt zudem im Bereich des Vogelschutzgebiets „Speyerer Wald, Nonnenwald und Bachauen zwischen Geinsheim und Hanhofen“.


Gemeinde und Kreisverwaltung stehen hinsichtlich der Entwicklung am Rehbach weiterhin im regelmäßigen Austausch. Ziel bleibt es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Naherholung, Hochwasserschutz und Naturschutz sicherzustellen. Die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Besucherlenkung werden fortlaufend bewertet. Darüber hinaus sind gemeinsame Kontrollen vorgesehen, um die Situation vor Ort besser beurteilen und bei Bedarf weitere Maßnahmen ableiten zu können.

Die Gemeinde bittet daher alle Besucherinnen und Besucher, die Natur vor Ort respektvoll zu behandeln, auf den vorhandenen Wegen zu bleiben, Abfälle wieder mitzunehmen und die bestehenden Regelungen zu beachten.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass das Grillen und offene Feuer im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald grundsätzlich nicht erlaubt sind. Verstöße gegen die Bestimmungen des Landeswaldgesetzes können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Nur wenn Natur- und Erholungsnutzung im Einklang stehen, kann sich der neue Rehbach langfristig zu dem entwickeln, was mit dem Projekt ursprünglich beabsichtigt war: ein wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie ein wichtiger Beitrag zum Hochwasserschutz in Haßloch.

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