Informationen und Hinweise zur Briefwahl

Am Sonntag, den 22. März 2026, findet die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz statt. Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen. 

Wer per Briefwahl abstimmen möchte, sollte darauf achten, die ausgefüllten Wahlunterlagen frühzeitig zurückzusenden, damit sie rechtzeitig beim Wahlamt eingehen und berücksichtigt werden können.

Die Deutsche Post empfiehlt, Briefwahlunterlagen spätestens bis Montag, 16. März 2026, in den Briefkasten einzuwerfen, um eine rechtzeitige Zustellung sicherzustellen.

Alternativ können die Wahlunterlagen auch direkt bei der zuständigen Gemeindeverwaltung abgegeben werden.


So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen:

Briefwahl direkt vor Ort im Bürgerbüro

Alternativ können Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung und einem gültigen Ausweisdokument direkt ins Haßlocher Bürgerbüro (Langgasse 64) kommen. Dort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich entgegennehmen, direkt ausfüllen und abgeben, alles an einem Ort und ohne Verzögerung.

Wichtiger Hinweis: Diese Variante der Briefwahl ist nur möglich, wenn Sie zuvor keinen Antrag auf Briefwahl (z. B. per Mail oder Post) gestellt haben. In diesen Fällen sind die Wahlscheine bereits ausgestellt, und ein erneuter Antrag vor Ort ist nicht möglich.


In allen Fällen muss dabei Name (alle Vornamen und Familienname), Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Für den schriftlichen Antrag steht ein entsprechendes Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Verfügung. Eine telefonische Beantragung oder per SMS ist nicht möglich. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person. Eine solche befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bei korrekten Angaben (egal ob online oder auf herkömmlichem Wege) werden der Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen in der Regel bereits wenige Tage nach der Antragstellung entweder mit der Post zugestellt oder durch einen Boten überbracht. 


Informationen zum Online-Antrag:

Der Antrag für die Briefwahl kann auch online gestellt werden. Hierzu sind die Angaben von der Wahlbenachrichtigung (erhält jeder Wahlberechtigte per Post) erforderlich. Beim Aufruf des Links zum Online-Antrag (abrufbar über diesen Link oder den QR Code) öffnet sich ein entsprechendes Erfassungsformular. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen dann in dieses Formular eingetragen werden. Es besteht die Auswahlmöglichkeit sich die Unterlagen entweder nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift (z.B. Urlaubsadresse) senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Bei korrekten Angaben werden Ihnen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dann vom Bürgerbüro der Gemeinde Haßloch per Post an die angegebene Adresse zugestellt oder durch einen Boten überbracht. 


Rücksendung der Briefwahlunterlagen:

Bitte achten Sie darauf, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an die auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebene Adresse zurückzuschicken oder dort abzugeben. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr eingehen, gelten als nicht eingegangen und sind quasi ungültig.


Kontakt für Rückfragen:
Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zur Wahl selbst steht das Wahlamt der Gemeinde Ihnen unter gerne zur Verfügung. 
Bei Fragen zu Ihren beantragten Wahlunterlagen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde unter  gerne zur Verfügung.

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