Lärmaktionsplanung

Aufgrund einer europäischen Richtlinie müssen Kommunen einen Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen erstellen. Damit soll dokumentiert werden, wie groß die Lärmbelastung ist, die durch den Verkehr auf diesen Straßen für Anwohner ausgeht. 

Als Grundlage für die Aufstellung der Lärmaktionsplanung dienen Daten und Ergebnisse der Strategischen Lärmkartierung 2017, die vom Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt wurden. Anhand dieser Karten allein lässt sich aber kein Lärmaktionsplan aufstellen, weshalb die Haßlocher Verwaltung eine Bewertung der vorgelegten Daten sowie vor allem eine darüber hinausgehende Berechnung durch das Fachbüro Modus Consult in Auftrag gegeben hat. Aufgabe des Fachbüros war es, auf Grundlage der Kartierungsergebnisse des Landesamtes für Umwelt einen detaillierten Lärmaktionsplan mit kurz-, mittel- und langfristigen Lösungsvorschlägen zur Verminderung des Umgebungslärmes zu erarbeiten.

Dazu hat das Fachbüro im September 2020 eine Verkehrszählung an insgesamt acht Knotenpunkten in Haßloch durchgeführt, unter anderem im Kreuzungsbereich Moltkestraße/Bahnhofsstraße/Bismarckstraße sowie Kirchgasse/Bahnhofstraße/Langgasse. Mit Hilfe der Daten lässt sich das tatsächliche Verkehrsaufkommen an den Knotenpunkten aufzeigen und daraus eine Lärmbelastung für diese Bereiche errechnen.

Mittlerweile liegt ein Zwischenbericht mit ersten Ergebnissen vor, der nachfolgend eingesehen werden kann:

Der Zwischenbericht wurde am Dienstag, 05. Juli 2022, im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung durch das Fachbüro vorgestellt. Darüber hinaus konnten im Zeitraum vom 27. Juni bis einschließlich 22. Juli 2022 Stellungnahmen zu der vom Planungsbüro erarbeiteten Lärmaktionsplanung abgegeben werden.Die eingegangenen Stellungnahmen sollen in der Erstellung des Abschlussberichts Berücksichtigung finden. Am Ende wird ein Lärmaktionsplan stehen, der Maßnahmen listen wird, wie der Lärm in den durch Verkehr belasteten Straßen unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie reduziert werden kann. Dieser Aktionsplan wird Grundlage für die Arbeit in den politischen Gremien sein, denn letztlich entscheiden diese über die Umsetzung der dort gelisteten Maßnahmen.

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