Bebauungsplan Nr. 74 V "Nördlich des Bahndamms, 5. Änderung" - Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 04.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 74/V „Nördlich des Bahndamms, 5. Änderung“ befürwortet und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt. Die Planung hat zum Ziel, den Bereich des bestehenden BAUHAUS-Abhollagers als Sonderbaufläche für Baustoffhandel auszuweisen, so dass ein Drive-In-Center mit eigenem Kassenbereich entstehen kann.

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.


Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 74/V „Nördlich des Bahndamms, 5. Änderung“ mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und ergänzenden Unterlagen wird in der Zeit von 

Montag, dem 06.07.2026, bis einschließlich Freitag, dem 21.08.2026,

an dieser Stelle veröffentlicht.

    Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nachfolgend eingesehen werden

    Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, zur Einsicht bereitgehalten. Sie können dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag - Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden; zur Terminvereinbarung steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-268 (Fr. Bödigheimer / Fr. Woidy) zur Verfügung. 

    Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse übermittelt werden, sie können bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg an die Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, oder mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sollten die Anschrift des Verfassers enthalten, damit das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden kann. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben. 

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