Bebauungsplan „Zwischen Lachener Weg und Sägmühlweg“ - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauland. In seiner Sitzung am 14.07.2021 hat der BVE den Vorentwurf der neu aufgelegten Planung angenommen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 12.09.1991 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Zwischen Lachener Weg und Sägmühlweg““ beschlossen, das Bebauungsplanverfahren wurde jedoch bisher nicht zu Ende geführt und ist zwischenzeitlich vollständig zum Erliegen kommen. Am 03.11.2016 hat der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss der Gemeinde Haßloch (BVE) in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Verfahren weiterzuführen. Ziel der Planung ist weiterhin die Schaffung von Wohnbauland. In seiner Sitzung am 14.07.2021 hat der BVE den Vorentwurf der neu aufgelegten Planung angenommen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nach dem derzeitigen Stand der Planung folgende Flurstücke: 1616/2 1617, 1617/3, 1617/7, 1618, 1618/1, 1619, 1620, 1621, 1621/1, 1622, 1622/2, 1626 1626/2, 1627, 1630, 1631, 1634, 1634/2, 1635, 1638, 1639, 1642, 1643, 1646, 1647, 1650, 1713, 1713/2, 1714, 1714/2, 1715, 1716, 1716/2, 1716/3, 1717, 1717/2, 1717/3, 1717/4, 1717/5, 1717/6, 1718, 1718/2, 1719, 1719/2, 1720, 1720/2, 1721, 1722/1, 1722/3, 1722/6, 1722/7, 1723, 1724, 1724/2, 1725, 1725/2, 1725/3, 1725/4, 1725/5, 1725/6, 1726, 1727, 1729/4, 1729/5, 1730/1, 1730/2, 1731, 1731/2, 1732, 1733, 1734/1, 1735/1, 1736/4, 1737/3, 1738/3, 1739/3, 1757/7, 1757/12, 1757/17, 2201/3, 2203, 2203/2, 2204, 2205 sowie Teile der Flurstücke 1617/8, 1617/11, 1628, 1628/2, 1629, 1632, 1633, 1633/2, 1636, 1637, 1641, 1644, 1645, 1648, 1649, 1651, 1654, 1654/2, 1655, 1655/2, 1659, 1659/2, 1661/2, 1662, 1702/2, 1710, 1711/2, 1712, 1712/2, 1819/27, 2210, 11554/12. Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:



Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Zeit vom

06.09.2021 bis einschließlich 06.10.2021

durchgeführt. Gemäß Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), das aufgrund der Covid-19-Pandemie erlassen wurde, findet die Beteiligung der Öffentlichkeit online statt. Sämtliche Unterlagen zur Bürgerbeteiligung, einschließlich des Vorentwurfs der Planzeichnung, der textlichen Festsetzungen, der Begründung und des Fachbeitrags Naturschutz, können nachfolgend heruntergeladen werden:

Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung sind auch im Fachbereich Bauen und Umwelt des Rathauses (Rathausplatz 1) möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der jeweils gültigen Vorschriften zur Covid-19-Pandemie. Zur Terminvereinbarung oder für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung.

Stellungnahmen können bis einschließlich 06.10.2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, vorgetragen werden. Stellungnahmen per E-Mail können an die Adresse versandt werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein.

Haßloch, den 19.08.2021
gez. Tobias Meyer
Bürgermeister

Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.