Öffentlichkeitsbeteiligung: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 “Am Obermühlpfad“

Die im Dezember 2018 beschlossene Neuaufstellung des Bebauungsplans „Am Obermühlpfad“ verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen und Planungsziele künftiger vor allem gewerblicher Anlagen des in die Jahre gekommenen Planes neu zu definieren. Im Dezember 2020 hat der Bauausschuss die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 12.12.2018 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Am Obermühlpfad“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Planungsziel ist die Steuerung der Zulässigkeit industrieller und gewerblicher Anlagen sowohl in Bezug auf die Art als auch auf das Maß der Bebauung. Hinzu kommt die Verfolgung von Steuerungsmöglichkeiten der Lärmreduzierung und anderer Umweltbelange. Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Grenzen des Plangebietes sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:


Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, können der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Am Obermühlpfad“ nebst Begründung und Grünordnungsplan vom

25.01.2021 bis einschließlich 24.02.2021

eingesehen werden. Gemäß Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), das aufgrund der Covid-19-Pandemie erlassen wurde,  findet die Beteiligung der Öffentlichkeit online statt. Sämtliche Unterlagen zur Bürgerbeteiligung können nachfolgend eingesehen werden:

Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung sind auch im Fachbereich Bauen und Umwelt des Rathauses (Rathausplatz 1) möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der jeweils gültigen Vorschriften zur Covid-19-Pandemie. Zur Terminvereinbarung oder für telefonische Auskünfte stehen Ihnen die Rufnummern 06324/935-227 (Hr. Strömer) oder -268 (Fr. Poth) zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der jeweils gültigen Vorschriften zur Covid-19-Pandemie zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, oder vorgetragen werden. Stellungnahmen per E-Mail können an die Adresse versandt werden. Fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden durch den Gemeinderat beraten. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein.

Haßloch, den 08.01.2021
gez. Tobias Meyer
Bürgermeister

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