Handwerkerparkausweis Gemeinde Haßloch – Neuerungen und digitale Antragstellung

Handwerksbetriebe in der Metropolregion Rhein-Neckar stellen ihre Anträge auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises vollständig digital. Seit Anfang September 2025 steht ein neues, benutzerfreundlicheres System zur Verfügung, mit dem Ausnahmegenehmigungen nach §46 StVO noch einfacher beantragt und verwaltet werden können.

Alle Informationen können Sie auch dem nachfolgenden Informationsblatt entnehmen (Stand: 14.04.2026)


Was muss man wissen?

  • Der gesamte Antragsprozess erfolgt online – von der Registrierung bis zur Ausstellung. 
  • Handwerksbetriebe behalten jederzeit den Überblick über ihre Anträge. 
  • Seit dem 14.04.2026 angepasste Anhänger-Regelung

1. Grundsatz der Kennzeicheneintragung

Auf einem Handwerkerparkausweis können künftig

  • bis zu drei Kraftfahrzeugkennzeichen,
  • bis zu drei Anhängerkennzeichen, oder
  • eine Kombination aus Kraftfahrzeug- und Anhängerkennzeichen

eingetragen werden. 

Damit wird klargestellt, dass ein Handwerkerparkausweis sowohl ausschließlich für Kraftfahrzeuge, ausschließlich für Anhänger als auch für eine Kombination aus beidem ausgestellt werden kann.

Die Eintragung erfolgt jeweils fahrzeugbezogen über das amtliche Kennzeichen. 

Das Fahrzeug, an dem der Anhänger befestigt ist, muss über einen gültigen Handwerkerparkausweis verfügen. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Parkberechtigung. 


2. Parkberechtigung bei Nutzung von Anhängern

Parkt ein Zugfahrzeug gemeinsam mit einem Anhänger im Rahmen einer handwerklichen Tätigkeit, bestehen folgende Möglichkeiten: 

a) Gemeinsame Eintragung auf einem Handwerkerparkausweis

Sind sowohl das Kennzeichen des Zugfahrzeugs als auch das Kennzeichen des Anhängers auf demselben Handwerkerparkausweis eingetragen, genügt es, diesen einen Handwerkerparkausweis gut sichtbar im Zugfahrzeug auszulegen. Diese Vorgehensweise ist nur zulässig, wenn der Anhänger am Fahrzeug angekoppelt ist. 

b) Separate Handwerkerparkausweise

Verfügen Zugfahrzeug und Anhänger jeweils über einen eigenen Handwerkerparkausweis, sind beide Ausweise im Zugfahrzeug auszulegen. Diese Vorgehensweise ist nur zulässig, wenn der Anhänger am Fahrzeug angekoppelt ist. 


3. Klarstellung zur Parkberechtigung

Ein Anhänger allein ist nicht parkberechtigt. Beim Parken darf ein Anhänger daher nicht alleine abgestellt werden, sondern muss mit dem zugelassenen Zugfahrzeug verbunden sein.


Was wird benötigt?

  • Registrieren bei OMNIA klicken Sie den untenstehenden Link und befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail.
  • Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
  • Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
  • Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
  • Optional: Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.

    Was kostet der digitale HWPA?

    • Der Handwerkerparkausweis kostet 195,- € pro Ausweis und ist ab Beantragung für 12 Monate gültig.

    Wie kann der HWPA genutzt werden?

    • Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
    • Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
    • Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de 

    An wen wende ich mich bei Fragen?


    So funktioniert es:

    1. Klicken Sie den Link zur Antragsseite: Registrierung auf OMNIA
    2. Folgen Sie den Anweisungen zur Registratur auf OMNIA
      (WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat!).
    3. Füllen Sie alle Informationen im Online-Portal aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
    4. Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.
    5. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.

    Fragen oder Unterstützung?

      Die Ordnungsverwaltung der Gemeindeverwaltung Haßloch hilft Ihnen gerne weiter:

      Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite des Handwerkerparkausweises: www.hwpa.de


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