Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 47-1/2 „Südlich der Rosenstraße, westliche Erweiterung,
Teilplan 2“
hier: Öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.09.2017 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 47-1/2 „Südlich der Rosenstraße, westliche Erweiterung, Teilplan 2“ befürwortet und die Verwaltung mit der Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) beauftragt.
Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem
nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu
entnehmen:
Der Planentwurf kann mit Begründung und Umweltbericht sowie den verfügbaren umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von
Freitag, den 27.10.2017 bis einschließlich Montag, den 27.11.2017
in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis
Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen liegen vor:
- Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan vom Mai 2016
- Ein Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen
- Mehrere Stellungnahmen von Bürgern zu den Themen Lokalklima und Klimaschutz sowie Bodenschutz, Versickerung und Hochwasserschutz
- Eine Stellungnahme der Kreisverwaltung Bad Dürkheim zum Thema landespflegerischer Ausgleich
- Eine Stellungnahme der SGD Süd zu den Themen Abwasserbeseitigung / Niederschlagswasserbewirtschaftung und Bodenschutz
- Eine Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau zum Thema Radon
- Eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zum Thema landespflegerischer Ausgleich
- Eine Stellungnahme des BUND zu den Themen Hochwasserschutz, Artenschutz und landespflegerischer Ausgleich
- Eine Stellungnahme der Gemeindewerke Haßloch zum Thema Regenwasserbehandlung
Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen stehen nachfolgend auch zum Download zur Verfügung:
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung mit Umweltbericht
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung
- Umweltbezogene Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47-1/2 „Südlich der Rosenstraße, westliche Erweiterung, Teilplan 2“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.
Haßloch, den 16.10.2017
gez.
Lothar
Lorch
Bürgermeister