Änderung des Bebauungsplans "Nördlich des Bahndamms" - Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 22.06.2016 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“ sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen. Sämtliche Planunterlagen stehen nun zur Einsicht zur Verfügung.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Haßloch
hier: Bekanntmachung der Änderungsbeschlüsse und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

I. Änderungsbeschlüsse

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 22.06.2016 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“ sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen. Ziel der Planänderung ist jeweils die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen zur Ansiedlung eines Baumarkts im Gewerbegebiet „Nördlich des Bahndamms“. Die Grenzen der Geltungsbereiche sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.

II. Beteiligung der Öffentlichkeit

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Zu diesem Zweck können der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“ nebst Begründung und Umweltbericht sowie der Vorentwurf der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung vom

27.04.2017 bis einschließlich 26.05.2017

in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Donnerstag:    08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:                        14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag:                                 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen stehen nachfolgend auch in digitaler Form zum Download bereit:

Begründung Änderung des Bebauungsplans

Textliche Festsetzung

Bebauungsplan

Änderung des Flächennutzungsplans:

Begründung Änderung des Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Stellungnahmen können bis einschließlich 26.05.2017 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein.

Haßloch, den 10.04.2017

i.V.

gez. Tobias Meyer
1. Beigeordneter

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