HOLIDAY PARK BÜRGERKARTEN FÜR "NACHZÜGLER"

Vom 16. bis 19. März gibt es die Holiday Park Bürgerkarten noch einmal für alle "Nachzügler": Letzte Chance in diesem Jahr! Hier können Sie die Bedingungen für die Ausgabe nachlesen.

Der Termin für die Ausgabe der begehrten Bürgerkarten wurde aufgrund der im März 2016 stattfindenden Landtagswahlen (mit Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro) vorgezogen, um einen reibungslosen Ablauf zu erreichen: Schon im Januar 2016 wurden deswegen die Bürgerkarten für den Holiday Park regulär drei Wochen lang im Bürgerbüro Haßloch ausgegeben.

Auch die Ausgabe für "Nachzügler" erfolgt nun vom 16. bis 19. März zu den gewohnten Öffnungszeiten des Bürgerbüros.

Kinder ohne Ausweisdokumente sowie Bürger mit ausländischen Dokumenten erhalten wie jedes Jahr im Bürgerbüro eine aktuelle Meldebescheinigung, die zum Eintritt in den Holiday Park benötigt wird.

Folgende Vorgaben sind unbedingt zu beachten:

·         Das Lichtbild für die Bürgerkarte darf nicht älter als zwei Jahre sein und sollte
          bereits einzeln mitgebracht werden.

·         Die alte Bürgerkarte wird nicht mehr benötigt.

·         Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz in Haßloch erhalten eine Bürgerkarte.

·         Die Ausgabe der Bürgerkarte erfolgt nur gegen Vorlage eines Ausweisdokuments
          oder einer aktuellen Meldebescheinigung.

·         Bei Missbrauch wird die Bürgerkarte vom Holiday Park eingezogen und es erfolgt keine Ersatzausstellung.

 

AUSGABEZEITEN

Vom 16. bis 19 März gibt es die Holiday Park Karten im Bürgerbüro, Langgasse 64;

Mittwoch, 16. März, von  8 bis 12 Uhr

Donnerstag, 17. März, von 8 bis 18 Uhr

Freitag, 18. März, von  8 bis 12 uhr

Samstag, 19. März, von 9 bis 12 Uhr

Damit sind für die Ausgabe der "Nachzüglerkarten" zwei Tage mehr eingeplant als in der Vergangenheit.


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