Aufstellung des Bebauungsplans „Verlängerte Friedhofstraße, Teilplan 3"

Der Gemeinderat hat am 08.05.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr 54-3 „Verlängerte Friedhofstraße, Teilplan 3" beschlossen. Bürgerinnen und Bürger können nun Einsicht in die Planungen nehmen und im Rahmen der Auslegung Stellung beziehen.

I. Aufstellungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54-3 „Verlängerte Friedhofstraße, Teilplan 3“ beschlossen. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von Ein- und Mehrfamilienhäusern auf einer Fläche zwischen der Friedhofstraße und der Emil-Schneider-/ Kurt-Flockert-Straße, die derzeit noch betrieblich genutzt wird. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Dabei wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 47/1, 49/1, 49/2 (teilweise) und 55/5, Gemarkung Haßloch.



II. Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom  

31.01.2020 bis einschließlich 02.03.2020

in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen in der Planung unterrichten:

Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen können auch nachfolgend heruntergeladen und angesehen werden:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54-3 „Verlängerte Friedhofstraße, Teilplan 3“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben

Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.

Haßloch, den 20.01.2020
 gez. Tobias Meyer
1. Beigeordneter

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