Hinweise und Informationen zur Briefwahl

Für die Europa- und Kommunalwahl am 26. Mai 2019 können alle Wahlberechtigten ab sofort den erforderlichen Wahlschein und die entsprechenden Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Ab sofort können alle Wahlberechtigten den für die Briefwahl erforderlichen Wahlschein und die entsprechenden Unterlagen für die am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahlen erhalten. Briefwahlunterlagen sind allerdings nur auf Antrag erhältlich. Dieser Antrag kann wie folgt gestellt werden:

In allen Fällen muss dabei Name (alle Vornamen und Familienname), Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Für den schriftlichen Antrag steht ein entsprechendes Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Verfügung. Eine telefonische Beantragung oder per SMS ist nicht möglich. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person. Eine solche befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Die Wahlbenachrichtigungen wurden Ende April verschickt. Jeder Wahlberechtigte sollte bis zum 5. Mai eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich schnellstmöglich mit dem Wahlamt der Gemeinde in Verbindung setzen.

Bei korrekten Angaben (egal ob online oder auf herkömmlichem Wege) werden der Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen in der Regel bereits wenige Tage nach der Antragstellung entweder mit der Post zugestellt oder durch einen Boten überbracht.

Online-Antrag:
Ab sofort kann der Antrag für die Briefwahl auch online gestellt werden. Hierzu sind die Angaben von der Wahlbenachrichtigung (erhält jeder Wahlberechtigte per Post) erforderlich.

Beim Aufruf des oben stehenden Links öffnet sich ein entsprechendes Erfassungsformular. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen dann in dieses Formular eingetragen werden. Es besteht die Auswahlmöglichkeit sich die Unterlagen entweder nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift (z.B. Urlaubsadresse) senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Bei korrekten Angaben werden Ihnen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dann vom Bürgerbüro der Gemeinde Haßloch per Post an die angegebene Adresse zugestellt oder durch einen Boten überbracht.

Fristen:
Letzter Termin für einen Briefwahlantrag ist Freitag, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr. Wenn die Unterlagen persönlich im Bürgerbüro beantragt werden, können diese auch direkt mitgenommen werden. Bitte beachten Sie dabei die Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Das Wahlamt im Rathaus ist neben den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses nur am Freitag vor der Wahl (24. Mai 2019) bis 18:00 Uhr geöffnet.

Rücksendung der Briefwahlunterlagen:
Bitte achten Sie darauf, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an die auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebene Adresse zurückzuschicken oder dort abzugeben. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr eingehen, gelten als nicht eingegangen und sind quasi ungültig.

Für Rückfragen:
Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zur Wahl selbst steht das Wahlamt der Gemeinde () gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten: Telefon: 06324/935285 oder Fax: 06324/935300.

Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.