Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes für 2017 und 2018

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2017/2018 der Gemeinde Haßloch kann ab sofort eingesehen werden. Zudem haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Vorschläge und Anregungen einzureichen. Sie können somit aktiv an der Aufstellung des Nachtragshaushaltes mitwirken.

Dem Gemeinderat der Gemeinde Haßloch wurde am 16.08.2017 der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017/2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen zugeleitet.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017/2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen können nun von den Einwohnern online oder bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, Zimmer 223 zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Alle Einwohner haben in der Zeit vom 18.08.2017 bis 01.09.2017 die Möglichkeit, Vorschläge und Anregungen einzureichen und können somit aktiv an der Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltsplan 2017/2018 der Gemeinde Haßloch mitwirken. Bitte verwenden Sie hierzu den unten zur Verfügung gestellten Mitteilungsbogen und senden diesen an die Gemeindeverwaltung Haßloch, Abt. Finanzen, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch. Ihre Vorschläge und Anregungen können sie auch per FAX unter 06324-935-404 einreichen.

Download 1. Nachtragshaushalt 2017/2018 (rund 19MB)

Mitteilungsbogen für Bürgerinnen und Bürger

Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Ralf Weidemaier (Tel.: 06324-935272; E-Mail: ) und Frau Ulrike Metz (Tel.: 06324-935292; E-Mail: ) zur Verfügung.

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