Das Kreislaufwirtschaftsgesetz
ist das Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts und gibt die Richtlinien für
den Umgang mit Abfall und Müll vor. Zentraler Bestandteil ist die
Abfallhierarchie in § 6 Abs. 1, die die „Maßnahmen der Vermeidung und der
Abfallbewirtschaftung“ in folgender Rangfolge angibt: 1. Vermeidung,
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung sowie – und das sollte tatsächlich der geringste Anteil sein und nur durchgeführt werden, wenn es sich absolut nicht vermeiden lässt – schließlich die Beseitigung.
Die Vermeidung von Kunststoff-Verpackungen ist besonders wichtig, da Erdöl als fossiler Energieträger ein zentraler Bestandteil bei der Herstellung von Plastik ist – dadurch ergibt sich ein starker Einfluss auf die CO2-Emissionen. Es gibt viele Möglichkeiten, um Abfall zu vermeiden: Beispielsweise können Sie beim Einkauf Verpackungen einsparen, indem Sie Obst, Gemüse, Brot und andere Dinge unverpackt einkaufen bzw. in wiederverwertbaren Verpackungen – beispielsweise auf dem Wochenmarkt oder beim Bäcker. Auch für Essen-to-Go gibt es mittlerweile zahlreiche Alternativen, um Verpackungen zu vermeiden.
Zuständig für die Müllentsorgung in Haßloch ist der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Bad Dürkheim. Der AWB betreibt auch den Wertstoffhof in der Westrandstraße sowie die Grünabfallsammelstelle im Weißdornweg. Ebenso organisiert der AWB die Schadstoffsammlungen. Auf den Seiten der Abfallwirtschaftsbetriebe für den Landkreis Bad Dürkheim finden Sie zahlreiche Informationen zur Abfallvermeidung, ein Abfall-ABC sowie Hinweise zur Entsorgung – und es gibt auch eine App, die Sie zuverlässig mit Informationen zu Abholterminen versorgt: