Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Verlängerte Friedhofstraße, Teilplan 3“

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54-3 „Verlängerte Friedhofstraße, Teilplan 3“
Hier: Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54-3 „Verlängerte Friedhofstraße, Teilplan 3“ beschlossen. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von Ein- und Mehrfamilienhäusern auf einer Fläche zwischen der Friedhofstraße und der Emil-Schneider-/ Kurt-Flockert-Straße, die derzeit noch betrieblich genutzt wird. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Dabei wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 47/1, 49/1, 49/2 (teilweise) und 55/5, Gemarkung Haßloch.


Die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 31.01.2020 bis zum 02.03.2020 durchgeführt. In der Sitzung des Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschusses vom 08.10.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, eine überarbeitete Fassung des Bebauungsplanentwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen. Bei der erneuten Offenlage sind Stellungnahmen auf die geänderten oder ergänzten Teile des Bebauungsplanentwurfs zu beschränken. Bereits abgegebene Stellungnahmen werden im Bebauungsplanverfahren weiterhin berücksichtigt.

Zu den Änderungen am Bebauungsplanentwurf gehört:

  • Reduzierung der Anzahl an Wohneinheiten bei den Mehrfamilienhäusern von jeweils maximal 9 auf maximal 8
  • Verkleinerung der Baufenster für die Mehrfamilienhäuser von 17 m auf 16,5 m Tiefe.
  • Erhöhung des Abstandes der Baufenster für die Mehrfamilienhäuser zu dem östlich verlaufenden Fuß- und Radweg von 2 m auf 2,5 m.
  • Begrenzung der zulässigen Überschreitung der erweiterten Grundflächenzahl (GRZ) für unterirdische Bauwerke auf einen Wert von maximal 0,65.
  • Zuordnung von Terrassen und überdachte Terrassen zur GRZ und nicht zur erweiterten GRZ gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO), woraus sich eine geringere Ausnutzbarkeit des Grundstücks ergibt.
  • Festsetzung von Mindestdachneigungen im Bereich der Mehrfamilienhäuser und des südlichen Einfamilienhauses.

Hinzu kommen Ergänzungen bei den Hinweisen und der Begründung zum Bebauungsplan.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom

20.11.2020 bis einschließlich 21.12.2020

durchgeführt. Gemäß Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), das aufgrund der Covid-19-Pandemie erlassen wurde,  findet die Beteiligung der Öffentlichkeit online statt. Sämtliche Unterlagen zur Bürgerbeteiligung können nachfolgend eingesehen werden:

Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung sind auch im Fachbereich Bauen und Umwelt des Rathauses (Rathausplatz 1) möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der jeweils gültigen Vorschriften zur Covid-19-Pandemie. Zur Terminvereinbarung oder für telefonische Auskünfte stehen Ihnen die Rufnummern 06324/935-227 (Hr. Strömer) oder -268 (Fr. Poth) zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der jeweils gültigen Vorschriften zur Covid-19-Pandemie zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54-3 „Verlängerte Friedhofstraße, Teilplan 3“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.

Haßloch, den 09.11.2020
gez. Tobias Meyer
Erster Beigeordneter

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