Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 99

Zwischen Richard-Wagner-Straße und Deidesheimer Weg sollen drei Mehrfamilienhäuser entstehen. Der entsprechende Bebauungsplanentwurf kann nun öffentlich eingesehen werden. Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger dazu Stellung beziehen.

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 99 „Zwischen Richard-Wagner-Straße und Deidesheimer Weg“
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes

I. Änderungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 99 „Zwischen Richard-Wagner-Straße und Deidesheimer Weg“ beschlossen. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau von drei Mehrfamilienhäusern auf dem Flurstück Nr. 3406/31 zwischen Richard-Wagner-Straße und Deidesheimer Weg schaffen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.

II. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Zu diesem Zwecke kann der Planentwurf mit Begründung von

Freitag, den 16.03.2018 bis einschließlich Montag, den 16.04.2018

in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Donnerstag:  08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:                       14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag:                                08:30 Uhr - 12:30 Uhr 
Am Donnerstag den 29.03.2018 ist eine Einsichtnahme bis 18:00 Uhr möglich.

Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen stehen nachfolgend auch online zum Download bereit.

Begründung Bebauungsplan
Planzeichnung
Textliche Festsetzung
Bodengutachten - Anlage 1 - Anlage 2 - Anlage 3
Entwässerungsgutachten

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 99 „Zwischen Richard-Wagner-Straße und Deidesheimer Weg“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.

Haßloch, den 02.03.2018

gez. Lothar Lorch
Bürgermeister

Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.