Öffentliche
Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 „Ortsrandstraße West,
westlich des Schwimmbads“
hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
und der Beteiligung der Öffentlichkeit
I. Änderungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner
Sitzung am 13.09.2017 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 82 „Ortsrandstraße West, westlich des Schwimmbads“ beschlossen. Ziel des
Verfahrens ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Ansiedlung einer Tankstelle auf dem Grundstück der ehemaligen Minigolf-Anlage. Die
Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
durchgeführt. Dabei wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
abgesehen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgenden Ausschnitt
aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.
II. Beteiligung der
Öffentlichkeit
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der
Bauleitpläne mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen. Zu diesem Zweck können sämtliche Planunterlagen in der Zeit vom
02.01.2018 bis einschließlich 01.02.2018
in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen stehen nachfolgend in digitaler Form zum Download bereit:
Begründung zur Änderung des Bebauungsplans
Textliche Festsetzungen
Planzeichnung Bebauungsplan
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 „Ortsrandstraße West, westlich des Schwimmbads“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben
Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.
Haßloch, den 12.12.2017
gez. Lothar Lorch
Bürgermeister