Bekanntmachung 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 82

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung einer Tankstelle auf dem Grundstück der ehemaligen Minigolf-Anlage hat der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 beschlossen. Die Pläne zur Änderung können ab sofort eingesehen werden.

Öffentliche Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 „Ortsrandstraße West, westlich des Schwimmbads“
hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit

I. Änderungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 13.09.2017 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Ortsrandstraße West, westlich des Schwimmbads“ beschlossen. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung einer Tankstelle auf dem Grundstück der ehemaligen Minigolf-Anlage. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Dabei wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen. 

II. Beteiligung der Öffentlichkeit
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zu diesem Zweck können sämtliche Planunterlagen in der Zeit vom

02.01.2018 bis einschließlich 01.02.2018

in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:                      14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag:                               08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen stehen nachfolgend in digitaler Form zum Download bereit:

Begründung zur Änderung des Bebauungsplans
Textliche Festsetzungen
Planzeichnung Bebauungsplan

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 „Ortsrandstraße West, westlich des Schwimmbads“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben

Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.

Haßloch, den 12.12.2017 

gez. Lothar Lorch
Bürgermeister

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