LANDTAGSWAHL/ BRIEFWAHLINFORMATIONEN

Hinweise zum Wahlschein- bzw. Briefwahlantrag:

Wer bei der Landtagswahl am 13. März 2016 beabsichtigt, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen, kann ab sofort die dafür erforderlichen Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung beantragen.

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am 13. März 2016

Info über die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht: PDF Download

Jeder Wahlberechtigte erhält bis spätestens 21. Februar eine Wahlbenachrichtigung. Da es vorkommen kann, dass nicht alle Wahlbenachrichtigungen an einen Haushalt gleichzeitig zugestellt werden, sollten sich die Betroffenen, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erst nach dem 21. Februar beim Wahlamt der Gemeinde melden.
Mit Hilfe des Antragsformulars auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann jeder Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen. Der Antrag ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Er kann entweder per Post (dann jedoch entsprechend ausreichend frankiert) oder persönlich beim Bürgerbüro, Langgasse 64, oder im Rathaus, Rathausplatz 1, abgegeben oder eingeworfen werden.

Neben der Schriftform können Briefwahlunterlagen auch per Fax (06324/935300) per E-Mail () oder persönlich im Bürgerbüro, Langgasse 64, beantragt werden. Hierfür müssen unbedingt Name (alle Vornamen und Familienname), Anschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Eine telefonische Beantragung oder per SMS dagegen ist nicht möglich. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht. Eine solche befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Online - Briefwahlantrag

Briefwahlunterlagen >>hier<< online beantragen

Ab sofort kann der Antrag für die Briefwahl auch online über das Internet gestellt werden. Hierzu sind die Angaben von der Wahlbenachrichtigung erforderlich.

Beim Aufruf dieses Links öffnet sich ein entsprechendes Erfassungsformular. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen dann in dieses Formular eintragen werden. Es besteht die Auswahlmöglichkeit, sich die Unterlagen entweder nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift (z.B. Urlaubsadresse) senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Bei korrekten Angaben werden Ihnen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen  dann vom Bürgerbüro der Gemeinde Haßloch per Post an die angegebene Adresse zugestellt oder durch einen Boten überbracht.

Termine:

Letzter Termin für einen Briefwahlantrag ist Freitag, 11. März 2016, 18 Uhr.
Bitte beachten Sie dabei die Öffnungszeiten des Bürgerbüros: 

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

Das Wahlamt im Rathaus ist neben den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses nur am Freitag vor der Wahl (11. März) bis 18.00 Uhr geöffnet. 

Rücksendung der Briefwahlunterlagen:

Bitte achten Sie darauf, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an die auf dem Wahlbrief angegebene Adresse zurückzuschicken
Die Briefwahlunterlagen können am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr auch noch im Briefkasten vor dem Rathaus, Rathausplatz 1, eingesteckt werden. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr eingehen, gelten als nicht eingegangen und sind quasi ungültig.

Für Rückfragen:

Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zur Wahl selbst steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde () gerne zur Verfügung.
Weitere Kontaktmöglichkeiten: Telefon: 06324/935285 oder Fax: 06324/935300.

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