Außergewöhnliche kulinarische Kreationen und neu dabei das Haselnussbier- Die 14. Kulinarischen Haselnusswochen vom 22. Oktober bis 6. November 2016
Zwei
Wochen lang kann man nun bereits zum 14. Mal in diversen Betrieben schlemmen und
feine Köstlichkeiten rund um die Haselnuss genießen. Während der Haselnusswoche
bieten Restaurants eigens kreierte Gerichte aus der Haselnuss. In der Tourist-Information
gibt es zudem Haselnusslikör und
-schnaps und Haselnussöl zu kaufen.
Mit
dabei sind wieder das Restaurant "Amalfi", Restaurant "Alter
Pfarrhof 1740", Restaurant "Aumühle" und das Restaurant
"Sägmühle".
Neu
dabei ist die Hausbrauerei „Prinz Ludwig“, die passend ein selbstgebrautes
Haselnussbier im Angebot hat.
Und
ebenfalls besonders erwähnenswert ist, dass in diesem Jahr der EDEKA Markt
Stiegler auch an der Haselnusswoche teilnimmt und einige Überraschungen rund um
die Haselnuss bieten wird.
Noch
ganz wenige Exemplare des Haselnussrezeptbuches von der Haßlocherin Renate
Hauck sind zu erwerben. Darin finden sich viele leckere Rezepte zum Nachkochen
oder Nachkochen lassen.
Ein
attraktives Gewinnspiel mit 23 Preisen rundet die Haselnusswoche ab. Dieses
Jahr gibt es wieder einen ganz besonderen Hauptpreis: Zwei Übernachtungen mit
Frühstück für zwei Personen im Gasthof Florianshof im Starnberger
Fünf-Seen-Land mit einem Besuch im Kloster Andechs mit Bier und Brotzeit.
Diesen tollen Preis hat der Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land
gestiftet. Und die Teilnehmer der Haselnusswoche haben auch wieder lohnenswerte
Preise ausgelobt, so etwa ein 3-Gänge-Menü für zwei Personen und zahlreiche
Gutscheine und Sachpreise.
Und natürlich werden wieder Haselsträucher gepflanzt. Die
vier Hoheiten Andechser Bierfestkönigin Jessica, die Andechser
Bierfestprinzessinnen Hannah und Birgit und Sommertagsprinzessin Nina werden am
Mittwoch, 26. Oktober ab 17.30 Uhr je einen Strauch am EDEKA Markt pflanzen.
Die Sträucher spendet wie schon so oft die BUND Ortsgruppe Haßloch. Die
Ehrenamtlichen des Tourismusstammtisches und die Tourist-Information begrüßen
die Gäste mit Haselnussgetränken.
Weitere Informationen finden Sie hier
⇑ / Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Erlaubnisse und Genehmigungen / Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben wollen, benötigen Sie – neben der Erlaubnis für das Gaststättengewerbe – eine Stellvertretungserlaubnis. Den Antrag stellen Sie als Inhaber der Gaststättenerlaubnis. Die Stellvertretungserlaubnis wird für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden.
Wenn Sie Ihr Gaststättengewerbe durch mehrere Stellvertreter betreiben wollen, benötigen Sie für jede Person, die das Gewerbe als Stellvertretung ausüben soll, eine gesonderte Stellvertretungserlaubnis. Die Stellvertretungserlaubnis kann sowohl natürlichen als auch juristischen Personen erteilt werden. Eine Stellvertretungserlaubnis ist bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereinen nur erforderlich, wenn die Person, durch die das Gaststättengewerbe betrieben werden soll, nicht kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungs- oder geschäftsführungsbefugt ist. Organe juristischer Personen oder nichtrechtsfähiger Vereine bedürfen keiner Stellvertretungserlaubnis.
Der Stellvertreter führt den Betrieb in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung. Er handelt anstelle von Ihnen als Erlaubnisinhaber der Gaststättenerlaubnis und haftet bei Verstößen gegen das Gaststättengesetz.
Der Stellvertreter muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und darüber hinaus an einem Unterrichtungsverfahren bei einer Industrie- und Handelskammer zu den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts teilnehmen und sich diese Unterrichtung bescheinigen lassen.
Die Stellvertretungserlaubnis erlischt, sobald die dazugehörige Gaststättenerlaubnis erlischt oder wenn mit der Stellvertretung nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung begonnen wird bzw. die Stellvertretung seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Als zukünftiger Stellvertreter:
Folgende Unterlagen können angefordert werden
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
- Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
- Führungszeugnis (Belegart „0“),
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3.
- bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.
- Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen.
- Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen,
- außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.
Rechtsgrundlage
- § 9 Gaststättengesetz (GastG),
- Jeweilige Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage