Zweiter Termin für die Ausgabe der Bürgerkarten

Wer noch keine Bürgerkarte für den Holiday Park hat, kann sich nun im Rahmen eines zweiten Ausgabetermins eine Bürgerkarte besorgen. Diese gibt es vom 8. Juni bis zum 10. Juni im Haßlocher Bürgerbüro.

Zwischen dem 20. März und dem 08. April 2017 wurden im Haßlocher Bürgerbüro die Bürgerkarten für den Holiday Park ausgegeben. Wer im damaligen Zeitraum versäumt hat, seine Bürgerkarte abzuholen, hat nun die Chance im Rahmen einer zweiten Ausgabephase das nachzuholen. Von Donnerstag, den 8. Juni 2017 bis Samstag, den 10. Juni 2017 können Bürgerinnen und Bürger zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros ihre Bürgerkarte bekommen.

Folgende Vorgaben sind dabei unbedingt zu beachten:

- Das Lichtbild für die Bürgerkarte darf nicht älter als zwei Jahre sein und sollte bereits einzeln mitgebracht werden.
- Die alte Bürgerkarte wird nicht mehr benötigt.
- Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz in Haßloch erhalten eine Bürgerkarte.
- Die Ausgabe der Bürgerkarte erfolgt nur gegen Vorlage eines Ausweisdokuments oder einer aktuellen Meldebescheinigung.
- Bei Missbrauch wird die Bürgerkarte vom Holiday Park eingezogen und es erfolgt keine Ersatzausstellung.

Kinder ohne Ausweisdokumente sowie Bürger mit ausländischen Dokumenten erhalten wie jedes Jahr im Bürgerbüro eine aktuelle Meldebescheinigung, die zum Eintritt in den Holiday Park benötigt wird.

Die Mitarbeiter des Bürgerbüros machen außerdem darauf aufmerksam, dass man nach Möglichkeit nicht erst am Samstag auf den letzten Drücker ins Bürgerbüro kommen sollte, da es erfahrungsgemäß an dem Tag zu langen Warteschlangen kommt.

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind:

Mo+Di+Do:  8:00 bis 18:00 Uhr
Mi+Fr:           8:00 bis 12:00 Uhr
Sa:                 9:00 bis 12:00 Uhr

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