Hinweise und Informationen zur Briefwahl

Bürgerinnen und Bürger, die mittels Briefwahl wählen wollen, müssen die Briefwahlunterlagen und den dafür erforderlichen Wahlschein bei der Gemeindeverwaltung beantragen.

Alle wichtigen Informationen und Hinweise zur Briefwahl möchten wir daher nachfolgend kurz erläutern:

Briefwahlunterlagen sind nur auf Antrag erhältlich! Wer bei der Bundestagswahl am 24. September im Wege der Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheins ist ein entsprechender Antrag bei der Gemeindeverwaltung.

Diesen Antrag kann entweder
  schriftlich (an das Bürgerbüro, Langgasse 64 ) ODER
-   per Fax (06324/935300) ODER
-   per E-Mail () ODER
-   persönlich im Bürgerbüro, Langgasse 64 ODER
  online über das Internet
gestellt werden.

In allen Fällen muss dabei Name (alle Vornamen und Familienname), Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Für den schriftlichen Antrag steht ein entsprechendes Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Verfügung. Eine telefonische Beantragung oder per SMS ist nicht möglich. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person. Eine solche befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Online-Antrag

Ab sofort kann der Antrag für die Briefwahl auch online über das Internet gestellt werden. Hierzu sind die Angaben von der Wahlbenachrichtigung erforderlich. Beim Aufruf des Links https://tbk.ewois.de/IWS/start.do?mb=171 öffnet sich ein entsprechendes Erfassungsformular. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen dann in dieses Formular eintragen werden. Es besteht die Auswahlmöglichkeit, sich die Unterlagen entweder nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift (z.B. Urlaubsadresse) senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Zustellung der Unterlagen

Bei korrekten Angaben (egal ob online oder auf herkömmlichem Wege) werden der Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen in der Regel bereits wenige Tage nach der Antragstellung entweder mit der Post zugestellt oder durch einen Boten überbracht. Wenn die Unterlagen persönlich im Bürgerbüro beantragt werden, können diese auch direkt mitgenommen werden. Letzter Termin für die Antragstellung ist Freitag, 22. September 2017, 18 Uhr. Hierbei sind die Öffnungszeiten des Bürgerbüros zu beachten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr´
Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

Rücksendung der Briefwahlunterlagen

Es ist darauf zu achten, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an das Wahlamt der Gemeindeverwaltung zurückzuschicken, damit diese dort rechtzeitig vor der Wahl eingehen. Briefwahlunterlagen, die erst am Wahlsonntag nach 18 Uhr eingehen, gelten als verspätet eingegangen und sind quasi ungültig.

Für Rückfragen

Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zur Wahl selbst steht das Wahlamt der Gemeinde () gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten: Telefon: 06324/935285 oder Fax: 06324/935300.

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