Bebauungsplan Südlich der Schillerstraße - Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 93 „Südlich der Schillerstraße“ beschlossen. Sämtliche Planunterlagen stehen nun zur Einsicht zur Verfügung.

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 „Südlich der Schillerstraße“
hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit

I. Änderungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 93 „Südlich der Schillerstraße“ beschlossen. Im Interesse einer langfristigen Sicherung und Entwicklung der verbrauchernahen Versorgung sowie des zentralen Versorgungsbereiches sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des innerörtlich ansässigen LIDL-Marktes geschaffen werden. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.

II. Beteiligung der Öffentlichkeit

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zu diesem Zweck können sämtliche Planunterlagen in der Zeit vom

 30.03.2017 bis einschließlich 02.05.2017

in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Donnerstag:  08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:                       14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag:                                08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen stehen nachfolgend auch in digitaler Form zum Download bereit:

Begründung Bebauungsplan

Textliche Festsetzung

Bebauungsplan

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrollantrag) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden sollen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.

Haßloch, den 17.03.2017

 gez. Lothar Lorch

Bürgermeister

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