Verwaltungsleistungen von A-Z

/ Nebenwohnung anmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.

Was sollte ich noch wissen?

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

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