Verwaltungsleistungen von A-Z

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Leistungsbeschreibung

Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.

Voraussetzungen

- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Rechtsgrundlage

Online-Verfahren

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