Verwaltungsleistungen von A-Z

/ Bauen und Immobilien / Erschließung und Infrastruktur / Verkehrszeichen und Ampelstörung

Leistungsbeschreibung

Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen bei Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung bzw. des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (z. B. Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer) bei der zuständigen örtlichen Stelle melden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle, die Straßenbaubehörde oder die Straßenverkehrsbehörde* in der jeweiligen Rathausverwaltung*.

* Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten

Bei Ampelstörungen und Beschädigungen auf der freien Strecke (außerörtlich) auch an die örtlich zuständige Kreisverwaltung.

Bei Beschädigungen von Verkehrszeichen auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz an die Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität RP in Koblenz oder an das Autobahnamt in Montabaur.

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