Verwaltungsleistungen von A-Z

/ Bauen und Immobilien / Erschließung und Infrastruktur / Straßenschäden/Gehwegschäden

Leistungsbeschreibung

Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.

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