Verwaltungsleistungen von A-Z

/ Fischereischein Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

  1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
  2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Haßloch

Für die Ausstellung der Fischerscheine können Sie sich montags, dienstags und donnerstags mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Alina Fink, in Verbindung setzen.

Alina Fink 

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Tel.: 06324-935 234

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Haßloch

Für die Ausstellung der Fischerscheine können Sie sich montags, dienstags und donnerstags mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Alina Fink, in Verbindung setzen.

Alina Fink 

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Tel.: 06324-935 234

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
  • Passbild
  • Ausweisdokument

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

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