Förderprogramm zur Ortsbegrünung und Klimawandelanpassung

Am 22.9.2021 wurde durch den Feld-, Wald- und Umweltausschuss (FWU) die Förderung von Begrünungsmaßnahmen entsprechend der „Förderrichtlinie für Begrünungsmaßnahmen in der Gemeinde Haßloch“ beschlossen. Diese Richtlinie regelt die Förderung

  • von Maßnahmen zur Entsiegelung/ Entschotterung mit anschließender Begrünung,
  • von Dachbegrünungen und
  • von Fassaden-/ Hofbegrünungen.

Die Richtlinie wurde nun überarbeitet und ergänzt. Die oben genannten Förderungen wurden zur besseren Übersichtlichkeit in mehrere Richtlinien aufgeteilt. Das „Förderprogramm zur Ortsbegrünung und Klimawandelanpassung“ stellt damit eine Weiterentwicklung der bisher gültigen „Förderrichtlinie für Begrünungsmaßnahmen in der Gemeinde Haßloch“ dar.

Es beinhaltet die folgenden Richtlinien:

  • Richtlinie zur Förderung der Entsiegelung und Entschotterung mit anschließender Begrünung
  • Richtlinie zur Förderung von Dachbegrünungen
  • Richtlinie zur Förderung von Fassaden-/ Hofbegrünungen
  • Richtlinie zur Förderung von Baumpflanzungen

Die Richtlinie zur Förderung von Baumpflanzungen setzt einen FWU-Beschluss vom 29.6.2023 um.

Ziel des Förderprogramms ist die ökologische und klimatische Aufwertung der Gemeinde. Insbesondere wird eine Verbesserung des Kleinklimas (z. B. Vermeidung von Hitzeinseln, Verdunstungskälte sowie Luftreinigung durch Bepflanzung), die Förderung der Biodiversität, die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen, der Schutz des Grundwassers (insb. Förderung der Grundwasserneubildung) sowie die Reduktion der Überflutungsgefährdung und -intensität (Minderung des Oberflächenabflusses, Entlastung der Kanalisation) angestrebt.

Das Förderprogramm soll zur Eigeninitiative anregen und zu einer möglichst umfangreichen Entsiegelung von Flächen beitragen, um dem aktuellen Trend der Versiegelung und Schotterung von Flächen entgegen zu wirken. Es soll zur Begrünung von Vorgärten, Gärten, Dächern und Fassaden anregen und damit zu einer Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen im direkten Wohn- und Arbeitsumfeld beitragen.

 Hier erhalten Sie die entsprechenden Richtlinien und Anträge:

Entsiegelung

Richtlinie zur Förderung der Entsiegelung und Entschotterung mit anschließender BegrünungAntrag auf Gewährung von Fördermitteln für die Entsiegelung/ Entschotterung mit anschließender BegrünungAuszahlungsantrag zur Förderung der Entsiegelung/ Entschotterung mit anschließender Begrünung 


Dachbegrünung

Richtlinie zur Förderung von Dachbegrünungen
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln für eine Dachbegrünung
Auszahlungsantrag zur Förderung einer Dachbegrünung


Fassadenbegrünung

Richtlinie zur Förderung von Fassadenbegrünungen
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln für eine Fassadenbegrünung
Auszahlungsantrag zur Förderung einer Fassadenbegrünung


Baumpflanzung

Richtlinie zur Förderung von Baumpflanzungen
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln für eine Baumpflanzung
Auszahlungsantrag zur Förderung einer Baumpflanzung


[RD1] Ansprechpartnerin bei Fragen:

Umweltbeauftragte Dörte Reith
Tel.: 06324-935 266
Mail:

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