Energiemanagement, Verbräuche beurteilen und Energieberatung

Die Kosten für Energie steigen und steigen und die Nebenkostenabrechnungen sind vielfach ein Ärgernis – ob für Mieter, Haus- oder Wohnungseigentümer. Um böse Überraschungen beim Eintreffen der nächsten Rechnungen zu vermeiden, hat es jeder in der Hand, mit einigen  Maßnahmen gegenzusteuern:

 1. Verbräuche auch während des Jahres beobachten,

2. Energetische Schwachstellen oder Fehler entdecken und beheben und

3. langfristig die richtigen Weichen für die Zukunft stellen, d.h. auf die richtige Technik und die richtigen Sanierungsmaßnahmen zu setzen.   

Diese Überlegungen betreffen nicht nur den privaten Haushalt, sondern auch Gewerbebetriebe und die Kommune mit ihren Liegenschaften. Die Gemeinde Haßloch versucht, die geschilderte Strategie mittels eines Kommunalen Energiemanagements umzusetzen.

Kommunales Energiemanagement

Ein wichtiges Hilfsmittel zur energetischen Einschätzung der Liegenschaften  ist der Energiebericht, der seit dem Jahr 2000 für die Gemeindeliegenschaften erstellt wird. Er gibt eine Übersicht über die Energieverbräuche und –kosten der verschiedenen kommunalen Liegenschaften und vergleicht diese – getrennt für Wärme, Strom und Wasser - mit den Verbrauchskennwerten von anderen Liegenschaften mit vergleichbaren Nutzungen im gesamten Bundesgebiet sowie mit langfristigen Verbrauchszielwerten, die in der VDI-Richtlinie 3807 zu finden sind. Alle Verbräuche werden umgerechnet auf den Quadratmeter beheizter Gebäudefläche, um unterschiedlich große Liegenschaften miteinander vergleichen zu können. Beim Wärmeverbrauch werden die Daten zusätzlich noch durch Korrekturfaktoren klimabereinigt, um einzelne Jahresverbräuche miteinander vergleichen zu können. Bisher wurden diese Daten jährlich erfasst. Am Jahresanfang 2015 wurde die Verbrauchsdatenerfassung auf einen monatlichen Turnus umgestellt, um schneller Informationen darüber zu erhalten, wenn untypische Verbräuche auftreten, um auf diese Weise schneller Fehler in Steuerungen aufzufinden oder gar auf mögliche Leckagen schneller reagieren zu können und auf diese Weise unnötige Verbräuche zu verhindern.

Zur Umsetzung des Kommunalen Energiemanagements verschafft man sich dann einen Überblick über die Aspekte, die den Energieverbrauch der einzelnen gemeindlichen Liegenschaften bestimmen. Dazu benötigt man Informationen über das Gebäude selbst (wie z.B. den Dämmstandard der Wände, Decken, Fenster usw.) und seine technischen Einrichtungen (Heizung, Warmwasserbereitung, Beleuchtung usw.) - aber auch über deren Nutzung. In diesem Zusammenhang gilt es z. B. herauszufinden, ob in einer Schule eine Raumtemperatur von 21 °C abends regelmäßig erreicht werden muss, weil z. B. Kurse der Volkshochschule dort stattfinden oder ob nur an einigen Tagen im Jahr ein Elternabend stattfindet und ansonsten eine niedrigere Temperatur ausreichend ist. Wird die Einstellung der Heizung möglichst eng entlang der tatsächlichen Nutzungskurve einreguliert, lassen sich aufgrund der großen Gebäudedimensionen im erheblichen Umfang Energie und Geld einsparen.

Grundsätzliches Ziel ist, die Einstellungen von Heizung, Heizkörpern, Warmwassertemperaturen und den Betrieb von Lüftungsanlagen etc. so zu justieren, dass Wärme, Warmwasser, Luft und Licht nur zu der Zeit und in der Qualität und Menge zur Verfügung stehen, wie diese tatsächlich auch benötigt werden. In bestimmten Fällen lässt sich aber auch das Verhalten der Nutzer so optimieren, dass ein effizienterer Gebäudebetrieb möglich wird: so können Elternabende zeitlich gebündelt und unter Umständen sogar in das gleiche Gebäudeteil gelegt werden mit der Folge, dass nur dieses abends geheizt werden muss und nicht die ganze Schule. Auf diese Weise werden die vorhandenen Ressourcen und Gebäude optimal genutzt, ohne dass jemand frieren oder wohlmöglich eine Kerze zur Beleuchtung aufstellen muss.

Damit der Energieverbrauch noch weiter sinkt und die Gemeinde ihre Ziele weiter verfolgen kann, werden für die kommunalen Liegenschaften Schwachstellenuntersuchungen durchgeführt und Sanierungsvorschläge erarbeitet. Mögliche Schwachstellen können das Nutzerverhalten, die Gebäudehülle oder auch die technischen Anlagen und Einrichtungen betreffen. Genau so vielfältig wie die energetischen Schwachstellen ist auch der Kanon möglicher Gegenmaßnahmen, die vom Ersatz eines veralteten Kühlschranks über die Organisation von Elternabenden, den Austausch veralteter Heizungspumpen und Beleuchtungsanlagen  bis hin zur Verbesserung der Wärmedämmung des Gebäudes reichen.

Zielgrößen des kommunalen Energiemanagements sind neben dem Nutzerkomfort einerseits sowohl die Verringerung des Energieverbrauchs und der Verbrauchskosten andererseits als auch die Minimierung der CO2-Emissionen und anderer klimaschädlicher Gase.  

Energiemanagement im Privathaushalt

Auch im Privathaushalt (und selbstverständlich auch in Gewerbebetrieben) lässt sich erfolgreich Energiemanagement betreiben. Auch hier beginnt man mit der monatlichen Erfassung der Strom-, Wasser- und Gaszählerstände und dem Vergleich der Jahresverbrauchswerte mit den Werten vergleichbarer Haushalte bzw. Betrieben. Vergleichswerte findet man im Internet:

Haushaltsgröße
Stromverbrauch in kWh/a (Mittelwert)
Raumwärmeverbrauch in kWh/a (Mittelwert)
1 Person
1.968
8.813
2 Personen
3.221
12.282
3 und mehr Personen
4.971
14.571
Entsprechend

127,7 kWh pro m² im Jahr

Mittlerer Strom- bzw. Raumwärmeverbrauch im Jahr 2016 nach Haushaltsgrößen, Statistisches Bundesamt, Zugriff am 03.05.2018
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Umwelt/UmweltoekonomischeGesamtrechnungen/MaterialEnergiefluesse/Tabellen/StromverbrauchHaushalte.html
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Umwelt/UmweltoekonomischeGesamtrechnungen/MaterialEnergiefluesse/Tabellen/EnergieRaumwaerme.html

Heizenergieverbrauch – Verbrauche ich viel oder wenig?

Wenn Sie mit dem Vergleich mit dem „schnöden“ Durchschnitt nicht zufrieden sind und sich engagiertere Ziele setzen wollen, helfen bei der Einstufung der eigenen Verbräuche folgende Tabellen weiter. Um den eigenen Heizenergieverbrauch vergleichen zu können, müssen Sie den Jahresverbrauchswert (findet sich in der Energiekostenabrechnung) in Kilowattstunden (kWh) durch die beheizte Wohnfläche teilen. Anschließend können diesen Wert mit der folgenden Tabelle vergleichen:  


Bewertung des Heizenergieverbrauchs (Angaben in kWh pro m² im Jahr) aus dem Musterberatungsbericht der Gemeinde Haßloch

STROMVERBRAUCH – Verbrauche ich viel oder wenig?

Der Vergleich und Einstufung des eigenen Stromverbrauchs ist einfacher: Hier brauchen Sie nur den Verbrauch aus der Jahresrechnung des Stromversorgers mit den unten aufgeführten Angaben zur jeweiligen Haushaltsgröße zu vergleichen. Dabei müssen Sie nur darauf achten, die richtige Tabelle zu erwischen, nämlich die mit oder die ohne elektrische Dusch- oder Badewassererwärmung:

Einstufung des Stromverbrauchs für das Jahr 2016 nach Haushaltsgröße bzw. Art der Warmwasserbereitung nach, „Stromspiegel für Deutschland.de“, Zugriff am 04.05.2018

https://www.stromspiegel.de/stromspiegel/stromverbrauch-vergleichen-stromspiegel/stromspiegel-fuer-deutschland/index.html

Unter diesem Link finden Sie auch Tools zur Beobachtung und Bewertung der eigenen Stromverbräuche und effiziente Einspartipps, die helfen, Ihre CO2-Bilanz im Bereich des Stromverbrauchs nachhaltig zu verbessern.

Gemeinde Haßloch, Verbraucherzentrale RLP und der Bund unterstützen finanziell bei Energieberatungen

Haben Sie beim Vergleich der eigenen Verbrauchszahlen offensichtlichen Verbesserungsbedarf festgestellt und wünschen Sie eine persönliche Beratung, können Sie sich Hilfe z.B. von den Energieberatern der Verbraucherzentrale holen. Ein erstes Beratungsgespräch ist sogar kostenlos. Entscheidet man sich für eine eingehendere Beratung durch die Verbraucherzentrale vor Ort und wählt eine der von der Verbraucherzentrale angebotenen Energiespar-Checks aus, übernimmt die Gemeinde Haßloch die Kosten für den ansonsten fälligen Eigenanteil.

Weitere Informationen, wie z.B. die Beratungszeiten, Telefonnummern usw. finden Sie u.a. beim nächsten Beratungsstandort der Verbraucherzentrale z.B.: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratungsstellen/neustadt-an-der-weinstrasse-energieberatung

Weiteres zu den Energiechecks und den Förderungen der Gemeinde siehe unter der Rubrik „Haßlocher Aktionen und Initiativen".

Im Bereich Wärme sind Verbrauchsminderungsmaßnahmen aufwendiger zu planen. Bei den Planungen ist darauf zu achten, dass keine Schäden am Gebäude entstehen, und die Sanierungskosten sind häufig sehr viel höher als bei Einsparmaßnahmen im Strombereich. Aus diesem Grund bietet neben der Verbraucherzentrale auch der Bund eine Förderung von Beratungsleistungen an. Die Bezuschussung erfolgt über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle[SN3]  – siehe unten).

Die vom Bund geförderte Beratung ist allerdings sehr viel aufwendiger und detaillierter wie die Energiechecks der Verbraucherzentrale, die eher auf eine grundsätzliche Beantwortung der Frage abzielen, ob und welche Sanierungsmaßnahmen in grundsätzlicher Hinsicht sinnvoll seien können. Aufbauend auf den Energie-Checks der Verbraucherzentrale wird im Rahmen der sog. „Vor-Ort-Beratung“ das Gebäude aufwendig erfasst und es werden mögliche Einsparmaßnahmen (samt Kosten) berechnet. Ein vom Bund anerkannter Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes, erstellt auf dieser Grundlage individuelles Sanierungskonzept und weist auf geeignete Fördermittel hin. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst, der dem Immobilieneigentümer ausgehändigt wird.

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/Beratene/beratene_node.html

Der Bund fordert von den Energieberatern, die (u. a.) im Rahmen des „Vor-Ort-Programms“ eine Beratungsleistung anbieten möchten, eine bestimmte Qualifikation. Experten, die diese in Bezug auf die  Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) erfüllen, finden Sie  unter dem hier abgedruckten Link: Über eine Umkreissuche, können Sie sich die zugelassenen Energieberater anzeigen lassen, die sich in Ihrer Nähe finden.

https://www.energie-effizienz-experten.de/

Übrigens: Auch für die Durchführung einer „Vor-Ort-Beratung“  gewährt die Gemeinde Haßloch einen zusätzlichen Bonus und zwar in Höhe von 50 € pro Beratung.

Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen

Für die eigentliche energetische Sanierung gibt es weitere, umfangreiche und teilweise sehr spezifische Förderprogramme von verschiedenen Zuschussgebern. Um hier den Überblick nicht zu verlieren, können Sie  sich am Fördermittelkompass der Energieagentur Rheinland-Pfalz orientieren: https://www.energieagentur.rlp.de/foerderkompass/

Konkrete Maßnahmen bei der Gemeindeverwaltung

Sanierung der Beleuchtung im Rathaus

Zwei Ziele hatte die Anfang des Jahres 2017 begonnene Sanierung der elektrischen Beleuchtungsanlage des Rathauses der Gemeinde: Nicht nur sollten künftig Energie und Energiekosten gespart werden, sondern es sollte auch eine den aktuellen Anforderungen genügende Art der Beleuchtung (Stichwort: möglichst geringe Blendung bei Bildschirmarbeitsplätzen) und eine ausreichende Lichtstärke an den Arbeitsplätzen im Rathaus erreicht werden. Gefördert wurde die Maßnahme im Rahmen der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ (NKI) vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Förderrichtlinie verlangte, dass durch die Maßnahme nicht nur im erheblichen Umfang Energie eingespart werden sollte, sondern es mussten auch strenge wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfüllt werden. Dies verlangte angesichts der Tatsache, dass die vorhandene Beleuchtung nicht einmal die Hälfte der Lichtleistung lieferte, wie dies die aktuelle Richtlinie für Bildschirmarbeitsplätze fordert, von den beteiligten Planern (Bauabteilung/ Umweltbeauftragter und Büro Prinz, Haßloch) fast die Quadratur des Kreises. Dank Ausschöpfung aller technischen und finanziellen (Einspar-)Möglichkeiten gelang dies aber schließlich.

Umgesetzt wurde die Maßnahme nach Ausschreibung der Arbeiten und Submission durch den BVE-Ausschuss. Wie geplant, wurden ca. 380 Lichtpunkte (vorwiegend mit Leuchtstoffröhren bestückte, ungeregelte Deckeneinbauleuchten) durch mit neuen, elektronisch geregelten LED-Anbauleuchten ausgestattet. Die Regelungstechnik berücksichtigt einerseits die Anwesenheit von Menschen in den Büros, Besprechungszimmern und sonstigen Räumen und andererseits die Menge des vorhandenen, natürlichen Lichts und steuert dementsprechend die neuen Leuchten. Bei der Sanierung konnte die Anzahl der Leuchten gegenüber den vorhandenen Lichtpunkten aufgrund der höheren Lichtleistung der neuen LED-Leuchten auf ca. 290 Stück reduziert werden. Aufgewendet wurden für die Maßnahme ca. 104.000 €. Im Rahmend der NKI wurde ein Zuschuss in Höhe von ca. 24.000 € signalisiert. Neben der nun normgerechten Beleuchtung der Arbeitsplätze wird eine erhebliche Einsparung von Energie bei der Beleuchtung erwartet.


Holznahwärmeversorgungsanlage an der Schillerschule

Auch bei eisigen Temperaturen, bleibt es in den Klassenräumen der Haßlocher Schillerschule wohlig warm. Auch in den Räumen der Kindertagesstätte Buntspechte genießen die Kinder die angenehme und vor allem klimafreundliche Wärme. Seit November 2017 werden beide Einrichtungen über ein neues Nahwärmenetz auf Basis von Holzpellets versorgt. Gefördert wurde diese Klimaschutzmaßnahme durch das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sowie im Rahmen des Programms „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“ des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.

„Durch die neue Wärmeversorgung verringert sich der CO2-Ausstoß um 102 Tonnen, das sind rund 84 Prozent“, freut sich der Umweltbeauftragte der Gemeinde Haßloch, Michael Müller. Die Wärmeversorgung von Gas auf Holzpellets umzustellen, stand aufgrund des hohen CO2-Einsparpotenzials schon länger auf seiner Agenda. Diese Maßnahme geht aus dem 2013 erstellten Energie- und Klimakonzept der Gemeinde hervor. Als im Winter 2016 der Gasheizkessel der Schillerschule aufgrund eines irreparablen Defekts außer Betrieb genommen werden musste, bestand akuter Handlungsbedarf.

Eine Herausforderung lag zunächst darin, die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger  von der Maßnahme zu überzeugen. „Aufgrund der aktuell sehr niedrigen Preise für fossile Energieträger war die Skepsis groß, ob sich die Maßnahme trotz Fördermittelzusage des Bundes wirtschaftlich rechnet“, erinnert sich Müller. „Umso mehr freue ich mich, dass wir alle Zweiflerinnen und Zweifler überzeugen konnten.“ Wichtiges Argument war neben der Senkung der Treibhausgasemissionen auch, dass durch das Nahwärmekonzept keine separate Heizungsanlage im Neubau der Kita „Buntspechte“ nötig sein würde. Die Schule und die Kindertagesstätte befinden sich auf benachbarten Grundstücken, allerdings getrennt durch eine Straße.

Die Schillerschule besteht aus drei Schulgebäuden mit Unterrichtsräumen, einem integrierten Kinderhort sowie einer Schulturnhalle. Um die Schülerinnen und Schüler nach dem Ausfall des Gasheizkessels nicht im Kalten sitzen zu lassen, wurde zunächst eine mobile Erdgas-Heizzentrale als kurzfristiger Ersatz aufgestellt. Danach konnten die eigentlichen Planungs- und Installationsarbeiten für die neue Anlage unter Einbezug des Kita(ersatz-)neubaus beginnen.

Die neue klimafreundliche Wärmeversorgung sieht so aus: Ausgehend von einer Heizzentrale auf dem Schulgelände werden alle genannten Gebäude über ein neues Nahwärmenetz mit Warmwasser für ihre Heizkörper beliefert. Die Wärmeerzeugung wird durch zwei Holzpelletskessel vorgenommen. Die Holzpellets werden in einem eigenen Container neben dem Heizcontainer mit den technischen Anlagen gelagert. Beide Container wurden in Fertigbauweise errichtet. Im Neubau der „Buntspechte“ wurde zudem ein Wärmetauscher installiert und  es musste eine Nahwärmeleitung zu dem Gebäude verlegt werden. Die veralteten Nahwärmeleitungen zu den einzelnen Schulgebäuden wurden ebenfalls erneuert.

Bereits im September 2017 startete der Probebetrieb der neuen Anlage, Ende November desselben Jahres wurde sie offiziell in Betrieb genommen. Die Schulleitung der Schillerschule stand dem Projekt von Beginn an sehr positiv gegenüber. „Schließlich bietet das Projekt auch die Chance, den Schülerinnen und Schüler eine nachhaltige Möglichkeit der Wärmeerzeugung zu vermitteln“, sagt Umweltdezernent Dieter Schuhmacher.

Um die Maßnahmen umzusetzen, beantragte die Gemeindeverwaltung Haßloch sowohl eine Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative als auch über das Programm „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“ des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz. Auf diese Weise konnten Fördermittel in Höhe von etwa 134.000 Euro eingeworben werden. Der Eigenanteil der Gemeinde reduziert sich somit auf voraussichtlich 235.000 Euro. Der Nutzen für die Umwelt, so Umweltdezernent Dieter Schuhmacher: unbezahlbar!

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