Sozialer Wohnungsbau

Der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum ist groß. Aus diesem Grund investiert die HIK in den sozialen Wohnungsbau. Die HIK möchte bezahlbaren Wohnraum schaffen, der nachhaltig und zukunftsweisend ist. Die HIK will verantwortungsvoll  für ihre Mieter handeln und die Daseinsfürsorgepflicht der Gemeinde Haßloch unterstützen. Daher hat sich die Haßlocher Immobiliengesellschaft dem Kodex der südwestdeutschen Wohnungswirtschaft angeschlossen.

Projekt Langgasse 61

Kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie im Mai 2020 wurde das Haushofanwesen in der Langgasse 61 in der Ortsmitte gekauft, mit dem Ziel, dort 10 Wohneinheiten für den sozialen Wohnungsbau zu schaffen. Das Projekt ist ein nicht ganz einfaches Unterfangen, da es sich um keinen Neubau auf der grünen Wiese handelt, sondern um einen Um- und Neubau im Bestand unter Beteiligung des Denkmalschutzes. Der große Vorteil des Anwesens ist die zentrale Lage in unmittelbarer Nähe zum Ortskern mit kurzen Wegen zu Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Außerdem findet mit dem Um- und Neubau im Bestand keine weitere Flächenversiegelung statt.

Förderung durch die ISB
Mit der im August 2023 getätigten Förderzusage der Investitions- und Strukturbank (ISB) hat das Vorhaben Langgasse 61 seine nächste Hürde genommen. Die ISB gewährt der Haßlocher Immobiliengesellschaft für das Bauvorhaben ein Darlehen in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro. Die Tilgungssumme liegt bei rund 1 Million Euro. Das bedeutet, dass die HIK lediglich knapp 1,1 Millionen Euro des Darlehens zurückzahlen muss. Das Darlehen ist die ersten zehn Jahre zinsfrei, danach müssen pro Jahr 0,5 Prozent bezahlt werden. Im Gegenzug ist die HIK verpflichtet, die entstehenden Wohnungen mindestens 25 bzw. 30 Jahre für den Sozialen Wohnungsbau vorzuhalten.

Mit der Förderzusage kann nun nach Mitteilung der HIK-Geschäftsführerin Karin Alter-Hormes die Ausschreibung und Vergabe der ersten Arbeiten in Angriff genommen werden. Zunächst soll der denkmalgeschützte Torbogen des Anwesens in der Langgasse 61 abgebaut, eingelagert und später wieder im Original aufgebaut werden. Das Fachwerkhaus zur Straße bleibt erhalten, der rückwertige Mittelbau sowie die Scheune werden abgerissen und sollen Neubauten weichen. Die Kubatur des Haus-Hof-Anwesens soll in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erhalten bleiben.


In der Langgasse 61 sollen 10 Wohneinheiten für den sozialen Wohnungsbau geschaffen werden.

Neben der Langgasse 61 sind auch im zweiten Abschnitt des Neubaugebiets Südlich der Rosenstraße Projekte im sozialen Wohnungsbau geplant.

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