Bebauungsplan "Verlängerte Friedhofstraße, Teilplan 3" - Erneute öffentliche Auslegung

Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 54-3 „Verlängerte Friedhofstraße, Teilplan 3“ zu ändern und gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen.

Ziel des Verfahrens ist weiterhin die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von Wohnbebauung auf einer Fläche zwischen der Friedhofstraße und der Emil-Schneider-/ Kurt-Flockert-Straße. Im geänderten Entwurf entfällt jedoch die Zulässigkeit von Mehrfamilienhäusern, stattdessen sind Doppel- und Reihenhäuser mit jeweils maximal zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude vorgesehen. Ebenso entfällt die ursprünglich geplante Tiefgarage. Wesentliche Änderungen am Bebauungsplanentwurf sind:

  • Wegfall der Beschränkung auf Einzelhäuser im gesamten Bebauungsplangebiet; zulässig sind nun auch Doppelhäuser im WA 1 und im WA 3 sowie Doppelhäuser und Reihenhäuser im WA 2.
  • Festsetzung von durchgängig maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude (bisher im WA 2 maximal 7 Wohnungen je Gebäude)
  • Festsetzung einer ergänzenden privaten Verkehrsfläche zur Erschließung des südlichen Plangebietsteils
  • Vergrößerung der nördlichen Versickerungsmulde zur Einleitung des Niederschlagswassers der zusätzlichen Verkehrsfläche, dadurch entsprechende Verschiebung bzw. Veränderung der überbaubaren Grundstücksfläche im WA 1
  • Wegfall der Zulässigkeit einer weitergehenden Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) im WA 2 auf bis zu 0,65 durch eine begrünte Tiefgarage.
  • Anpassung der Pflanzverpflichtung der privaten Grundstücksflächen an die deutlich kleinteiligeren Grundstückszuschnitte. Statt bisher mindestens 1 heimischer Laubbaum oder 4 Sträucher je 500 qm Grundstücksfläche sind nun mindestens 1 heimischer Laubbaum oder 2 Sträucher je angefangene 300 qm Grundstücksfläche zu pflanzen.

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Dabei wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 47/1, 49/1, 49/2 (teilweise) und 55/5, Gemarkung Haßloch.


Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom

12.07.2021 bis einschließlich 11.08.2021

durchgeführt. Gemäß Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), das aufgrund der Covid-19-Pandemie erlassen wurde,  findet die Beteiligung der Öffentlichkeit online statt. Sämtliche Unterlagen zur Bürgerbeteiligung können nachfolgend eingesehen werden:

Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung sind auch im Fachbereich Bauen und Umwelt des Rathauses (Rathausplatz 1) möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der jeweils gültigen Vorschriften zur Covid-19-Pandemie. Zur Terminvereinbarung oder für telefonische Auskünfte steht  Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der jeweils gültigen Vorschriften zur Covid-19-Pandemie zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, vorgetragen werden. Stellungnahmen per E-Mail können an die Adresse versandt werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54-3 „Verlängerte Friedhofstraße, Teilplan 3“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.

Haßloch, den 28.06.2021

gez.
Carsten Borck
1. Beigeordneter

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