Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhaltungen – Vogelgrippe breitet sich weiter aus

Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) breitet sich aktuell auch in Rheinland-Pfalz zunehmend aus. Der Tierseuchenverbund Rheinpfalz ruft alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter – auch im privaten Bereich – dazu auf, ihre Haltungen auf ausreichende Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und diese zu verstärken.

Angesichts der derzeit intensiven Zugaktivität wildlebender Wasservögel besteht ein erhöhtes Risiko weiterer Infektionen. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko für Ausbrüche bei Wildvögeln und Geflügelhaltungen derzeit als hoch ein.


Wichtige Schutzmaßnahmen für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter

  • Direkten Kontakt zwischen Haus- oder Nutzgeflügel und Wildvögeln vermeiden (zum Beispiel durch Abdeckung von Ausläufen oder geschützte Fütterung).
  • Strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung sicherstellen.
  • Hände gründlich waschen, bevor Ställe betreten oder verlassen werden.
  • Futter, Einstreu und andere Materialien so lagern, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Stallzugänge sichern und unbefugtes Betreten verhindern.

Meldepflichten für Geflügelhaltungen

Wer Hühner, Enten, Gänse, Puten oder Laufvögel hält – unabhängig von der Größe des Bestandes – ist verpflichtet, seine Tierhaltung sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz zu melden.

1. Anmeldung beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim

Jede Haltung von Nutztieren (zum Beispiel Geflügel, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Bienenvölker) muss mit genauem Standort beim Veterinäramt angezeigt werden. Die Meldung kann online, schriftlich per Formular oder per PDF erfolgen.

Weitere Informationen und das Online-Formular finden Sie unter: www.kreis-bad-duerkheim.de/nutztierhaltung

2. Anmeldung bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz (Geflügelkasse)

Seit dem 1. Januar 2025 besteht zusätzlich eine gesetzliche Melde- und Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. Diese gilt für die Haltung von Hühnern, Puten, Enten, Gänsen und Laufvögeln. Die Beiträge dienen dem Aufbau finanzieller Rücklagen, um im Seuchenfall Entschädigungen nach dem Marktwert leisten zu können.

Informationen und das Meldeformular finden Sie unter: www.tsk-rlp.de


Wichtiger Hinweis: Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote oder geschwächte Wildvögel nicht zu berühren und entsprechende Funde dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim unter zu melden, idealerweise mit genauer Ortsangabe oder Geokoordinaten.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Hunde in Ufer- und Feuchtgebieten anzuleinen sind, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.

Für den Menschen besteht keine direkte Gesundheitsgefahr. Dennoch kann das Virus durch unachtsames Verhalten (zum Beispiel über Schuhe oder Kleidung) weitergetragen werden.


Weitere Informationen

Ausführliche Hinweise und aktuelle Einschätzungen finden Sie auf der Website der Kreisverwaltung Bad Dürkheim unter: www.kreis-bad-duerkheim.de/aktuelles/presse/pressemeldungen

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