Haßloch fördert Begrünung, Entsiegelung und Regenwassernutzung

Die Gemeinde Haßloch unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, ihr Grundstück grüner, kühler und widerstandsfähiger gegenüber Hitze und Starkregen zu gestalten. Mit verschiedenen Förderprogrammen werden Maßnahmen zur Ortsbegrünung und Klimaanpassung finanziell bezuschusst.

Gefördert werden unter anderem die Entsiegelung und Begrünung privater Flächen, Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Baumpflanzungen sowie Maßnahmen zur Versickerung und Nutzung von Regenwasser.

Ziel der Förderprogramme ist es, die Lebensqualität in Haßloch zu verbessern und die Auswirkungen zunehmender Hitze, längerer Trockenperioden und stärkerer Regenereignisse abzumildern. Begrünte Flächen sorgen für kühlere Temperaturen, verbessern das Ortsbild, bieten Lebensraum für Insekten und andere Tiere und helfen dabei, Regenwasser besser im Boden zu halten.



Klimaanpassung beginnt vor der eigenen Haustür

Bereits seit 2021 fördert die Gemeinde Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung privater Flächen. Seitdem wurde das Angebot schrittweise erweitert: 2023 kam die Förderung von Baumpflanzungen hinzu, 2025 wurde das Programm um Maßnahmen zur Versickerung und Nutzung von Regenwasser ergänzt.

Damit möchte die Gemeinde Anreize schaffen, versiegelte Flächen zurückzubauen, neue Grünflächen anzulegen und Regenwasser sinnvoll zu nutzen. Jede entsiegelte Fläche, jeder neu gepflanzte Baum und jedes begrünte Dach leisten einen Beitrag zu einem grüneren und lebenswerteren Haßloch.


Diese Maßnahmen werden gefördert:


Entsiegelung und Entschotterung

Wer versiegelte oder geschotterte Flächen auf seinem Grundstück zurückbaut und anschließend begrünt, kann einen Zuschuss erhalten. Gefördert wird die Umwandlung von Schottergärten und versiegelten Bereichen in naturnahe Grünflächen.

Die Förderung beträgt bis zu 500 Euro bei Flächen unter 50 Quadratmetern und bis zu 750 Euro bei größeren Flächen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die begrünte Fläche mindestens zwei Quadratmeter groß ist und höchstens zehn Prozent versiegelte Anteile aufweist. Reine Rasenflächen sind nicht förderfähig.


Dachbegrünungen

Begrünte Dächer speichern Regenwasser, verbessern das Mikroklima und schaffen zusätzliche Lebensräume für Pflanzen und Insekten. Gleichzeitig können sie zur Wärmedämmung beitragen.

Dachbegrünungen werden ab einer Fläche von fünf Quadratmetern mit bis zu 750 Euro beziehungsweise bis zu 1.000 Euro bei größeren Projekten gefördert.


Fassaden- und Hofbegrünungen

Auch begrünte Fassaden und Höfe tragen zur Kühlung von Gebäuden und zur Verbesserung des direkten Wohnumfelds bei. Gefördert werden beispielsweise Kletterhilfen für Pflanzen sowie Maßnahmen zur Hofbegrünung.

Hierfür gewährt die Gemeinde Zuschüsse von bis zu 500 Euro pro Antrag.


Baumpflanzungen

Bäume spenden Schatten, verbessern die Luftqualität und sorgen durch Verdunstung für natürliche Kühlung. Die Gemeinde unterstützt deshalb die Pflanzung von bis zu zwei hochstämmigen Laubbäumen pro Grundstück.

Die Förderung kann mit einer Entsiegelungsmaßnahme kombiniert werden.


Regenwasser nutzen und versickern lassen

Neu im Förderprogramm ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Versickerung und Nutzung von Regenwasser. Regenwasser kann beispielsweise in Zisternen gesammelt und zur Gartenbewässerung genutzt oder gezielt auf dem Grundstück versickert werden.

Je nach Art der Maßnahme werden Zuschüsse von 5 oder 10 Euro pro Quadratmeter gewährt. Die maximale Förderung liegt bei 750 beziehungsweise 1.500 Euro. Damit sollen die Grundwasserneubildung unterstützt und die Kanalisation bei Starkregen entlastet werden.


Weitere Informationen und Antragstellung

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen, den Förderrichtlinien und den Antragsunterlagen finden Sie im Klimaschutzportal der Gemeinde Haßloch.

Bei Fragen helfen die Ansprechpartnerinnen der Gemeindeverwaltung gerne weiter.


Kontakt

Natalia Koch
Klimaschutzmanagement
Telefon: 06324 / 935-271
E-Mail:

Christina Schneider
Förderprogramme Ortsbegrünung und Klimaanpassung
Telefon: 06324 / 935-311
E-Mail:
Erreichbar donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie freitags von 11:30 bis 13:30 Uhr.

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