Die Jugendeinwohnerversammlung findet statt am
Samstag, 21. Februar 2026, ab 14:00 Uhr,
im Ratssaal 101 des Rathauses Haßloch.
Der Jugendbeirat vertritt die Interessen junger Menschen in Haßloch und bringt deren Anliegen in kommunale Entscheidungsprozesse ein. Die Amtszeit des neu zu wählenden Jugendbeirats läuft bis Juli 2029 und ist damit an die Wahlperiode des Gemeinderats angelehnt.
Tagesordnung
- Begrüßung
- Bericht des Jugendbeirats
- Neuwahlen
- Verschiedenes
Wer kann teilnehmen?
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Jugendlichen,
die ihren Wohnsitz in Haßloch haben und
am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sind und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Jugendbeirat besteht aus mindestens drei und höchstens 15 Mitgliedern. Zusätzlich können bis zu fünf Ersatzmitglieder gewählt werden.
Satzung des Jugendbeirats
Die aktuelle Satzung des Jugendbeirats der Gemeinde Haßloch steht auf dieser Seite als Download zur Verfügung und enthält alle rechtlichen Grundlagen zur Zusammensetzung, Wahl und Arbeitsweise des Gremiums.
Ansprechpartnerin
Bei Fragen zur Jugendeinwohnerversammlung oder zur Wahl des Jugendbeirats wenden Sie sich bitte an:
