Regelungen zum Grabschmuck in den Urnengrabfeldern „Ruhepark“ und „Ruhebaum“

Die Urnengrabfelder „Ruhepark“ und „Ruhebaum“ auf dem Haßlocher Parkfriedhof wurden bewusst als naturnahe Begräbnisfelder ausgewiesen, für die deshalb besondere Gestaltungsvorschriften gelten. Die Vorschriften zur Gestaltung und Nutzung der Gräber im Ruhepark und am Ruhebaum sind in der Friedhofssatzung festgehalten. Dies beinhaltet ausdrücklich das Ablageverbot von Grabschmuck, Trauergestecken und Kerzen. 

Zu bestimmten Anlässen wie dem Volkstrauertag, am Totensonntag, aber auch während der Weihnachtsferien werden die Urnengräber dennoch großzügig mit Kerzen und Gestecken bestückt. Wenn die Friedhofsmitarbeiter das Grabfeld dann abräumen, führt dies regelmäßig zu Diskussionen. Daher muss die Friedhofsverwaltung immer wieder an diese Regelung erinnern und die Grabnutzer auffordern, sich von vornherein an die Gestaltungsvorschriften zu halten. „Diese Gestaltungsvorschriften sind bekannt, da jeder bei der Grabzuteilung gegenüber der Friedhofsverwaltung die Einhaltung schriftlich bestätigt hat“, so Friedhofsdezernent Carsten Borck.


Bei den Mitarbeitern des Friedhofs gehen vermehrt Beschwerden über die aktuelle Situation der Grabnutzer ein, die sich bewusst für diese naturnahe Grabanlage entschieden haben, oft verbunden mit der Frage, warum dies nicht unterbunden wird. Den an Weihnachten und zwischen den Jahren abgestellten Grabschmuck werden die Friedhofsmitarbeiter nun einsammeln. „Der Schmuck wird nicht entsorgt, sondern bei der Friedhofsverwaltung für ca. 4 Wochen zwischengelagert. Dort können die Besitzerinnen und Besitzer ihre Gestecke oder Kerzen abholen“, so Borck weiter.

Des Weiteren stellt die Friedhofsverwaltung fest, dass um die Gedenktafeln Zierkiesel gestreut oder diese mit Rollrasen umlegt werden. Auch das widerspricht den in der Friedhofssatzung festgelegten Gestaltungsvorschriften und gefährdet darüber hinaus die Friedhofsmitarbeitern bei Mäharbeiten.

Bei Unklarheiten, Fragen oder Problemen steht die Friedhofsverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung. „Sprechen Sie uns ruhig an! Denn ein eigenmächtiges Handeln entgegen der Gestaltungsvorschriften hilft niemandem und ist gleichzeitig ein Affront gegen alle, die sich mit einer Grabstelle in den Grabfeldern „Ruhepark“ und „Ruhebaum“ ganz bewusst für eine naturnahe Bestattungsform entschieden haben“, so Borck weiter.

Die Friedhofsverwaltung bittet alle Grabnutzerinnen und Grabnutzer um Verständnis und um die Beachtung der geltenden Gestaltungsvorschriften. Diese dienen dem Erhalt des naturnahen Charakters der Grabfelder „Ruhepark“ und „Ruhebaum“ sowie einem respektvollen Umgang miteinander.

Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.