5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Nördlich des Bahndamms"

hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

I. Änderungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 21.05.2025 den Beschluss gefasst, das Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich des Bahndamms“ einzuleiten. Die Planung hat zum Ziel, den Bereich des bestehenden BAUHAUS-Abhollagers als Sonderbaufläche für Baustoffhandel auszuweisen und wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich des Bahndamms, 5. Änderung“ durchgeführt.

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.


II. Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 16.07.2025 beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen. Der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlich des Bahndamms“ mit seiner Begründung kann von 

Montag, 06.10.2025, bis einschließlich Mittwoch, 05.11.2025,

    eingesehen werden. 

        Sämtliche Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung stehen nachfolgend zur Einsicht zur Verfügung:

        Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt öffentlich ausgelegt. Sie können dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag - Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden; zur Terminvereinbarung steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung.

        Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse übermittelt werden, sie können bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg an die Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch oder mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sollten die Anschrift des Verfassers enthalten, damit das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden kann. 

        Haßloch, den 17.09.2025

        gez.
        Carsten Borck
        Erster Beigeordneter

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