4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Auf den Holzwiesen“

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Auf den Holzwiesen“ befürwortet und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt. Die Planung hat zum Ziel, auf einem Teilgebiet des ehemaligen Industriegebiets Süd eine gemischte Baufläche auszuweisen und wird im Parallelverfahren mit der Aufstellung des gleichnamigen Bebauungsplans durchgeführt. 

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte bzw. dem Planentwurf zu entnehmen.


Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und ergänzenden Unterlagen wird 

bis einschließlich Mittwoch, dem 14.01.2026

an dieser Stelle veröffentlicht.

    Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nachfolgend eingesehen werden

    Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt öffentlich ausgelegt. Sie können dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag - Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden; zur Terminvereinbarung steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung. 

    Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse übermittelt werden, sie können bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg an die Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, oder mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sollten die Anschrift des Verfassers enthalten, damit das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden kann. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bauleitplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

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