
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und ergänzenden Unterlagen wird
bis einschließlich Mittwoch, dem 14.01.2026
an dieser Stelle veröffentlicht.
Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nachfolgend eingesehen werden
- Planzeichnung (Entwurf)
- Erläuterungsbericht (Entwurf)
- Umweltbericht
- Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung
- Fachbeitrag Artenschutz
- Faunististische Nacherfassung zum Fachbeitrag Artenschutz
- Populationsabschätzung von Reptilien
- Entwässerungskonzept
- Wasserhaushaltsbilanz
- Erläuterungsbericht Entwässerungskonzept und Wasserhaushaltsbilanz
- Umwelttechnischer Untersuchungsbericht
- Grundwasserdetailuntersuchung
- Zweite Grundwasserdetailuntersuchung
- Schalltechnische Untersuchung
- Anpassung der schalltechnischen Untersuchung
- Fachbeitrag Verkehr
- Umweltbezogene Stellungnahmen
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt öffentlich ausgelegt. Sie können dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag - Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden; zur Terminvereinbarung steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse übermittelt werden, sie können bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg an die Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, oder mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sollten die Anschrift des Verfassers enthalten, damit das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden kann. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bauleitplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.