4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Auf den Holzwiesen"

hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

I. Änderungsbeschluss

Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 18.12.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “Auf den Holzwiesen“ beschlossen. Planungsziel ist die Ausweisung einer gemischten Baufläche. Parallel wird der gleichnamige Bebauungsplan „Auf den Holzwiesen“ aufgestellt, der auf dieser Grundlage die Ausweisung von Gewerbegebieten und Urbanen Gebieten vorsieht. Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss hat die Verwaltung in oben genannter Sitzung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.

II. Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans „Auf den Holzwiesen“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht kann von 

Montag, 19.05.2025, bis einschließlich Mittwoch, 18.06.2025, 

eingesehen werden. 

    Sämtliche Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können nachfolgend eingesehen werden:

      Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt öffentlich ausgelegt. Sie können dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag - Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden; zur Terminvereinbarung steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung.

      Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse übermittelt werden, sie können bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg an die Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch oder mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sollten die Anschrift des Verfassers enthalten, damit das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden kann. 

      Haßloch, den 30.04.2025

      gez.
      Carsten Borck
      Erster Beigeordneter


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