Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 „Zwischen Lachener Weg und Sägmühlweg“ - Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit & Behörden

Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 16.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 57 „Zwischen Lachener Weg und Sägmühlweg“ befürwortet und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung eines neuen Baugebietes für Wohnbebauung im Bereich zwischen Lachener Weg und Sägmühlweg. Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte bzw. dem Planentwurf zu entnehmen. 

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgebildeten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte bzw. dem Planentwurf zu entnehmen.


Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 57 „Zwischen Lachener Weg und Sägmühlweg“ mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und ergänzenden Unterlagen wird von 

Montag, 24.11.2025, bis einschließlich Dienstag, 23.12.2025,

an dieser Stelle veröffentlicht.

    Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nachfolgend eingesehen werden

    Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt öffentlich ausgelegt. Sie können dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag - Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden; zur Terminvereinbarung steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung.

    Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse übermittelt werden, sie können bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg an die Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, oder mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sollten die Anschrift des Verfassers enthalten, damit das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden kann. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben. 

    Haßloch, den 07.11.2025

    gez.
    Carsten Borck
    Erster Beigeordneter

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