Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 57 „Zwischen Lachener Weg und Sägmühlweg“ mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und ergänzenden Unterlagen wird von
Montag, 24.11.2025, bis einschließlich Dienstag, 23.12.2025,
an dieser Stelle veröffentlicht.
Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nachfolgend eingesehen werden
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht
- Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung
- Hydrogeologisches Gutachten
- Hydrogeologisches Gutachten (Nacherkundung)
- Wasserwirtschaftlicher Begleitplan - Plandarstellungen
- Wasserwirtschaftlicher Begleitplan - Erläuterungsbericht
- Wasserwirtschaftlicher Begleitplan - Anlagen
- Untersuchung der Auswirkungen auf die Hochwasserabflussverhältnisse
- Lokalklimatische Begutachtung
- Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse
- Ergebnisse der Vogel- und Eidechsenerfassung
- Fachbeitrag Schall
- Fachbeitrag Naturschutz
- Fachbeitrag Verkehr
- Umweltbezogene Stellungnahmen
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt öffentlich ausgelegt. Sie können dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag - Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden; zur Terminvereinbarung steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse übermittelt werden, sie können bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg an die Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, oder mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sollten die Anschrift des Verfassers enthalten, damit das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden kann. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Haßloch, den 07.11.2025
gez.
Carsten
Borck
Erster
Beigeordneter
