I. Änderungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 10.04.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42/II „Am Schwimmbad, 2. Änderung“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau eines Themenbades am Standort des bisherigen Badeparks. Im Zeitraum vom 21.10.2024 bis einschließlich 20.11.2024 wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 23.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 42/II „Am Schwimmbad, 2. Änderung“ befürwortet und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt. Das ursprünglich als beschleunigtes Verfahren gem. §13 a BauGB angesetzte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird als Vollverfahren weitergeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat sich aufgrund der deshalb hinzukommenden Flächen für den landespflegerischen Ausgleich vergrößert.
Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.
II. Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 42/II „Am Schwimmbad, 2. Änderung“ nebst Begründung mit Umweltbericht sowie den verfügbaren umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird von
Montag, 12.05.2025, bis einschließlich Mittwoch, 11.06.2025
im Internet veröffentlicht.
Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nachfolgend eingesehen werden:
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung mit Umweltbericht
- Artenschutzfachliche Stellungnahme
- Schalltechnisches Guthaben
- Fachbeitrag Verkehr
- Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag
- Umweltbezogene Stellungnahmen
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt öffentlich ausgelegt. Sie können dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag - Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden; zur Terminvereinbarung steht Ihnen Hr. Strömer unter der Rufnummer 06324/935-227 zur Verfügung.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse übermittelt werden, sie können bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg an die Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, oder mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sollten die Anschrift des Verfassers enthalten, damit das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden kann. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Haßloch, 24.04.2025
gez.
Carsten
Borck
Erster
Beigeordneter