Bekanntmachung über die Fortgeltung der Steuersätze für kommunale Abgaben

Der Gemeinderat hat die Steuer- und Beitragssätze der nachfolgend aufgeführten kommuna-len Abgaben, im Rahmen des Beschlusses über den ersten Nachtragshaushalt 2026, inner-halb der Haushaltssatzung wie folgt festgesetzt:  

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