Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103 „Seniorenwohnpark Lindenstraße“ befürwortet und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt. Mit dem Bebauungsplan soll die Errichtung einer stationären Pflegeeinrichtung mit ambulantem Pflegedienst und weiteren Angeboten für Senioren und pflegebedürftige Personen ermöglicht werden. Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103 „Seniorenwohnpark Lindenstraße“ nebst Begründung und Umweltbericht sowie den verfügbaren umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen kann von
Montag, den 29.07.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 28.08.2024
eingesehen werden.
Sämtliche Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können nachfolgend eingesehen werden:
- Planzeichnung
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht
- Geo- und umwelttechnischer Bericht
- Umweltbezogene Stellungnahmen
- Fachbeitrag Artenschutz
- Fachbeitrag Naturschutz
- Fachbeitrag Naturschutz Anlage Bestand
- Fachbeitrag Naturschutz Anlage Maßnahmen
- Wasserhaushaltsbilanz Erläuterungsbericht
- Wasserhaushaltsbilanz Skizze
- Wasserhaushaltsbilanz Anlage
- Schallgutachten
- Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen vor:
- Geo-/umwelttechnischer Bericht, Rubel & Partner, Juli 2023
- Wasserhaushaltsbilanz, Ingenieurbüro Albert Knodel, September 2023
- Fachbeitrag Artenschutz, Dr. Friedrich K. Wilhelmi, April 2024
- Schalltechnische Untersuchungen, Büro Schallschutz.biz, Juni 2024
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (Entwurf), Dipl.-Ing. Dagmar Wolpert, Juli 2024
- Stellungnahme des BUND RLP zu den Themen Zersiedelung und Kompensationsbedarf vom 07.11.2023
- Stellungnahme der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Untere Naturschutzbehörde, zu den Themen Flächenbestand und Artenschutz vom 13.11.2023
- Stellungnahme der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, zu den Themen Schmutzwasser, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Starkregen / Hochwasserschutz und Fließgewässer vom 30.11.2023
-
Stellungnahme des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. zum Thema
Eingriffskompensation vom 12.12.2023
Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung sind auch im Fachbereich Bauen und Umwelt des Rathauses (Rathausplatz 1, 67454 Haßloch) zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag - Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung möglich. Zur Terminvereinbarung steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-268 (Fr. Bödigheimer) zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen per E-Mail an die Adresse übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf postalischem Wege an die Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, abgegeben werden oder nach Terminvereinbarung auch mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.
Haßloch, den 12.07.2024
gez.
Tobias
Meyer
Bürgermeister