In der gemeinsamen Erklärung
vom 22. September 2010 zwischen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Spitzenverbände und der Landesregierung Rheinland-Pfalz wurde die Einrichtung
des „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)" vereinbart.
Dieser soll helfen, die bei
den rheinland-pfälzischen Städten, Landkreisen, Gemeinden und Gemeindeverbänden
bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite in Höhe von
insgesamt 4,6 Milliarden EUR zu reduzieren.
Der KEF-RP weist ein
Gesamtvolumen von 3,825 Mrd. Euro auf und soll über eine Laufzeit von 15 Jahren
jährlich bis zu 255 Mio. Euro aufbringen, um damit bis zu zwei Drittel der Ende
2009 bestandenen kommunalen Liquiditätskredite zu tilgen und die fälligen
Zinslasten zu vermindern. Die Finanzierung des Fonds ist zu einem Drittel
(1,275 Mrd. Euro) von den Kommunen selbst (z.B. durch Einsparungen im Haushalt,
Steuer- oder Umlageerhöhungen etc.) zu leisten, ein weiteres Drittel wird aus
dem kommunalen Finanzausgleich aufgebracht und das letzte Drittel wird aus dem
Landeshaushalt beigesteuert.
Der Gemeinderat der
verbandsfreien Gemeinde Haßloch hat am 14. Dezember 2011 einstimmig
beschlossen, sich ab dem 01. Januar 2012 am Kommunalen Entschuldungsfonds
Rheinland-Pfalz zu beteiligen. Der im Rahmen des KEF-RP maßgebliche
Liquiditätskreditbestand der Gemeinde Haßloch beläuft sich auf 3.000.000 EUR.
Er wird mit einem Anteil von 78,26 v.H. (= 2.347.800 EUR) als Gesamtleistung
aus dem KEF-RP berücksichtigt. Die Jahresleistung beläuft sich folglich auf
156.520 EUR, wovon 80 v.H. auf die Tilgung und 20 v.H. auf Zinsleistungen
entfallen sollen.
Die Gemeinde Haßloch
verpflichtet sich, über eine Laufzeit von 15 Jahren ab dem 01. Januar 2012 bis
zum 31. Dezember 2026, jährlich mindestens ein Drittel der auf sie entfallenden
Jahresleistung des Entschuldungsfonds durch eigene Konsolidierungsmaßnahmen im
Wert von mindestens 52.173 EUR einzubringen (Konsolidierungsbeitrag). Ferner
verpflichtet sich die Gemeinde Haßloch, ihren Bestand an Liquiditätskrediten
jährlich mindestens in Höhe von 80 v. H. (= 125.216 EUR) der auf sie
entfallenden Jahresleistung des KEF-RP zu vermindern.
Die weiteren Bedingungen sind in dem zwischen dem Land Rheinland-Pfalz,
vertreten durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, und der Gemeinde Haßloch
geschlossenen Konsolidierungsvertrag geregelt. Dieser wurde am 09. Januar 2012,
nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim,
durch den damaligen Ersten Kreisbeigeordneten Erhard Freunscht für das Land Rheinland-Pfalz und
den damaligen Herrn Bürgermeister Hans-Ulrich Ihlenfeld für die Gemeinde Haßloch
unterzeichnet.
Der Konsolidierungsvertrag vom 09. Januar 2012 sowie der aktuelle Stand der Konsolidierungsmaßnahmen können den nachfolgenden Anlagen entnommen werden. Weitere Informationen zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Dokumente
- Konsolidierungsvertrag vom 09. Januar 2012
- Konsolidierungspfad 2012 bis 2026, Stand 31. Dezember 2014
- Konsolidierungsnachweis für das Haushaltsjahr 2013