Seit dem 3. April
2022 gelten noch Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in
Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV. Die
allgemeine Maskenpflicht, wie beispielsweise im Einzelhandel, ist
entfallen. Die Landesregierung
empfiehlt aber dennoch das Tragen einer Maske, um eine Ansteckung angesichts weiterhin hoher Zahlen zu vermeiden. Außerdem
können Inhaber von Geschäften mit ihrem Hausrecht eine Maskenpflicht
anordnen. In Einrichtungen der Gemeindeverwaltung Haßloch ist das Maskentragen freiwillig.
Wichtigen Informationen und Antworten auf die meistgestellten Fragen zu Absonderungspflicht und Quarantäneregeln für mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen, krankheitsverdächtige Personen, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen finden Sie auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz:
Auch die Bundesregierung informiert über die aktuelle Corona-Lage:
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht, was die erlassenen Maßnahmen für die Gemeinde Haßloch bedeuten.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur aktuellen Corona-Situation an die Haßlocher Verwaltung haben, beispielsweise zu Rechtsgrundlagen, Durchführung von Veranstaltungen oder ähnliches, schreiben Sie eine Mail an:
(Zuletzt aktualisiert am 24.06.2022 um 08:00 Uhr)