Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz hat der Bund auch
die Corona-Schutzmaßnahmen angepasst. Das neue Infektionsschutzgesetz gilt bis zum 7. April 2023. Einige Vorgaben greifen bundesweit, vieles
können die Länder entscheiden. In Rheinland-Pfalz sind die Maßnahmen in der seit dem 1. Oktober 2022 geltenden 34. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geregelt. Dort werden im Wesentlichen die Schutzmaßnahmen fortgeführt, die bereits nach der 33. CoBeLVO galten. Die Schutzmaßnahmen dienen der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und der sonstigen Kritischen Infrastruktur.
Demnach gilt bundesweit in Fernzügen weiterhin die Maskenpflicht für alle ab dem Alter von
14 Jahren. Vorgeschrieben ist eine FFP2-Maske. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren reicht eine
einfachere OP-Maske. In Rheinland-Pfalz gilt die Maskenpflicht für den gesamten öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn).
In Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen die Menschen bundesweit vor
dem Zutritt eine FFP2-Maske tragen und zusätzlich
einen negativen Corona-Test vorweisen. FFP2-Masken sind nun außerdem auch in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen Pflicht.
Per Parlamentsbeschluss können die Länder zusätzliche, härtere Maßnahmen
vorschreiben - wenn sie eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit
der kritischen Infrastruktur sehen. Nicht vorgesehen sind Lockdowns oder Geschäftsschließungen.
Eine vom Ministerrat getroffene Entscheidung sieht vor, dass in Rheinland-Pfalz ab dem 26. November 2022 die Isolationspflicht für Corona-Infizierte wegfällt. Positiv getestete Menschen müssen sich demnach nicht mehr verpflichtend in häusliche Isolation begeben, müssen aber im Gegenzug bei Kontakt mit anderen Menschen in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Wichtigen Informationen und Antworten auf die meistgestellten Fragen finden Sie auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz:
Auch die Bundesregierung informiert über die aktuelle Corona-Lage:
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht, was die erlassenen Maßnahmen für die Gemeinde Haßloch bedeuten.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur aktuellen Corona-Situation an die Haßlocher Verwaltung haben, beispielsweise zu Rechtsgrundlagen, Durchführung von Veranstaltungen, Hygienekonzepte oder ähnliches, schreiben Sie eine Mail an:
(Zuletzt aktualisiert am 23.11.2022 um 15:30 Uhr)