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Jul 27, 2010

Einheitliche Ansprechpartner

Existenzgründen leicht gemacht:

Seit Januar steht bei Existenzgründungen eine neue Einrichtung zur Verfügung, die die künftigen Unternehmerinnen und Unternehmer auf dem Weg durch die behördlichen Anforderungen aktiv begleitet und unterstützt: der Einheitliche Ansprechpartner (EAP).Der Einheitliche Ansprechpartner informiert bereits im Vorfeld einer Existenzgründung über alle zu bedenkenden Schritte, besonders über die erforderlichen Behördengänge, Formulare und notwendigen Unterlagen. Er steht Gründerinnen und Gründern ebenso zur Seite wie auch den bereits bestehenden Unternehmen und unterstützt sie bei der Erlangung behördlicher Genehmigungen.Der EAP koordiniert die notwendigen Verfahren, zum Beispiel Genehmigungen nach dem Gewerberecht und der Handwerksordnung und überwacht die Fristeinhaltung. Er weiß, wer zu welchen Fragen noch genauer und gezielter beraten kann oder wo es weitere unterstützende Angebote gibt. Er stellt darüber hinaus Kontaktdaten von zuständigen Behörden, von Verbänden und Organisationen zur Verfügung. Die jeweils zuständigen Behörden behalten ihre Zuständigkeit. Die vertiefende, qualifizierte Beratung bleibt ihre Aufgabe. Sie arbeiten jedoch eng mit dem EAP zusammen.

Verfahren des Baurechts, steuerrechtliche Verfahren und solche, die nicht speziell an Unternehmer gerichtet sind, sondern auf „Jedermann“ zutreffen, wie z.B. die Erneuerung des Personalausweises fallen nicht in die Zuständigkeit des EAP.

Der EAP hat seinen Ursprung in der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die die Dienstleistungserbringung innerhalb des Europäischen Binnenmarkts erleichtern soll.

Der EAP steht jedoch nicht nur EU-Staatsangehörigen, sondern auch Inländern zur Verfügung.

Ob Gründerinnen und Gründer die Unterstützung des EAP nutzen, bleibt ihnen überlassen. Sie können auch während des Verfahrens vom EAP zur Behörde wechseln und umgekehrt. Wichtig ist: Die Unterstützung durch den EAP ist kostenlos.

So erreichen Sie den Einheitlichen Ansprechpartner:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Einheitlicher Ansprechpartner

Friedrich-Ebert-Straße 14

67433 Neustadt an der Weinstraße

Telefon 06321 99-2233

Telefax 06321 99 32233

eap-sgdsued@poststelle.rlp.de

oder im Internet unter: www.eap.rlp.de

 

 

Bearbeiter: Sabine Hacker | Permalink | Druckansicht | top
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