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Auszug aus der Hauptsatzung

in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 27.02.2008

§ 4
Ausschüsse des Gemeinderates

(1) Der Gemeinderat bildet einen Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss; der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat 12 Mitglieder und für jedes Mitglied 2 Stellvertreter/innen.

(2) Die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt.

(3) Die Mitglieder und Stellvertreter der übrigen Ausschüsse können aus der Mitte des Gemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder Ratsmitglieder sein müssen und die Hälfte der Stellvertreter Ratsmitglieder sein sollen.

(4) Der Gemeinderat bildet neben dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss folgende weitere Ausschüsse:

1. Bau-, Verkehrs- und Entwicklungsausschuss
2. Werkausschuss
3. Sport- und Kulturausschuss
4. Sozialausschuss
5. Schulträgerausschuss
6. Ausschuss für Tourismus, Veranstaltungen und Ortsmarketing
7. Feld-, Wald- und Umweltschutzausschuss
8. Rechnungsprüfungsausschuss

(5) Die Ausschüsse gemäß Absatz 4 haben 12 Mitglieder und für jedes Mitglied 2 Stellvertreter/innen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(6) Der Sozialausschuss wird um 18 sonstige Sachverständige (je ein Vertreter der Kreisverwaltung, der Protestantischen Kirchengemeinde, der Katholischen Kirchengemeinde, der Schulen, des Deutschen Roten Kreuzes, der Arbeiterwohlfahrt, der Naturfreundejugend, der ARGE, des Kulturrings, zwei Vertreter der Eltern der Besucher des Jugend und Kulturhauses „Blaubär“, des Jugendgemeinderates, zwei in der Jugendarbeit erfahrene Personen und drei Vertreter der Interessenvertretung des Jugend- und Kulturhauses „Blaubär“) ergänzt. Die sonstigen Sachverständigen nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.


(7) Der Feld-, Wald- und Umweltschutzausschuss wird um die nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz in Rheinland-Pfalz als Landespflegeorganisationen anerkannten Verbände, die jeweils durch eine/n sonstigen Sachverständige/n vertreten werden, ergänzt. Diese sind:

1. Landesjagdverband
2. Verband Deutscher Sportfischer
3. Pfälzerwald-Verein
4. NaturFreunde Deutschlands
5. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
6. BUND
7. Naturschutzbund (NABU)
8. Pollichia
9. GNOR

Der Feld-, Wald- und Umweltschutzausschuss wird um eine Vertreterin / einen Vertreter des Umweltforums der Lokalen Agenda als sonstige/r Sachverständige/r ergänzt.
Die sonstigen Sachverständigen nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

(8) Der Schulträgerausschuss hat sechs Mitglieder und für jedes Mitglied jeweils zwei Stellvertreter/Stellvetreterinnen. Er wird um die in § 90 Abs. 2 des Schulgesetzes genannten Lehrer- und Elternvertreter ergänzt.

(9) Der Vorsitzende des Seniorenbeirats nimmt an der Beratung und Beschlussfassung des Sozialausschusses mit beratender Stimme teil.

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Ausschüsse

Der Gemeinderat hat durch Beschluss in der Hauptsatzung folgende Ausschüsse gebildet:

HFWA: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
BVE: Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss
Werkausschuss
TVO: Ausschuss für Tourismus, Veranstaltungen und Ortsmarketing
SKA: Sport- und Kulturausschuss
FWU: Feld-, Wald- und Umweltschutzausschuss
SozA: Sozialausschuss
RPA: Rechnungsprüfungsausschuss
GemFV Gemeinsamer Fremdenverkehrsausschuss
UA Umlegungsausschuss
STA Schulträgerausschuss
 
VFZ Verbandsversammlung Forstzweckverband
AR GWH Aufsichtsrat Gemeindewerke GmbH
ARHIK Aufsichtsrat Haßlocher Immobilien GmbH Co. KG
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