Kataster "Historische und ortstypische Bausubstanz der Gemeinde Haßloch"
Am 17.12.2009 legte die Verwaltung dem Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss das erstellte Kataster der ortstypischen und historischen Bausubstanz in Haßloch vor. Gegenstand des Katasters ist die Auflistung der ortstypischen und historisch interessanten Gebäude, wie beispielsweise Fachwerk- und Gründerzeitgebäude - in der Summe 261 Objekte. Die einzelnen Objekte sind durch einen „Objektpass" mit den wesentlichen Eigenschaften, verschiedenen Kategorien zum Denkmalschutz und Zustand, sowie Lageplan und Fassadenfoto detailliert beschrieben.
Anlass zur Aufstellung des Katasters war ein Antrag der SPD-Fraktion vom März 2008, der im Zusammenhang mit der Diskussion um die Unterschutzstellung des Anwesens Gillergasse 14-16 und der Absicht des Kulturministeriums zur Neuordnung des Denkmalschutz- und Pflegegesetzes an die Verwaltung gerichtet wurde. Demnach sollte die Verwaltung im gesamten Ortsbereich historisch interessante Gebäude als Bestand auflisten und als Informationsmaterial der Unteren Denkmalschutzbehörde zugänglich machen. Die Denkmalschutzbehörde solle dann prüfen, welche Anwesen eine Unterschutzstellung erfahren können.
Das Kataster dient fortan Politik und Verwaltung bei architektonischen und gestalterischen Fragestellungen als eine Entscheidungsgrundlage, beispielsweise bei Erweiterungs-, Neubau-, Rückbau- oder Modernisierungsmaßnahmen. Durch die praktische Anwendung, unter anderem im verwaltungsinternen GIS-System, und die Veröffentlichung wird zu einer höheren Sensibilisierung und Identifikation der Bevölkerung mit "ihrer" Baukultur beigetragen. Darüber hinaus dient es wesentlich als vorbereitende Untersuchung zum Erlass der geplanten Bau- und Gestaltungssatzung.
Das Kataster besitzt einen unverbindlichen und informellen Charakter. Es begründet keine neuen Rechte oder Pflichten. Beispielsweise sind Modernisierungen, Umgestaltungen oder sonstige bauliche Veränderungen nicht anzeige- bzw. genehmigungspflichtig. Es besteht jedoch auch keine Möglichkeit finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Denkmalpflege zu erhalten. Die Erfassung soll nicht dazu führen, dass gezielt einzelne Objekte unter Denkmalschutz gestellt werden, sondern als Orientierungsrahmen und Entscheidungshilfe für alle am Bauen Betroffenen dienen. Zumal entsprechend schutzwürdige Gebäude bereits Kraft Gesetz Denkmal sein können: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 3 Denkmalschutzgesetz vorliegen, entsteht der Schutz der unbeweglichen Kulturdenkmäler. Objekte, die nicht in den Denkmallisten verzeichnet sind, können somit Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sein. Die Verwaltung und die Untere Denkmalschutzbehörde gehen jedoch davon aus, dass die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung nur selten vorliegen, da das Objekt ansonsten bereits in der Denkmalliste enthalten wäre. In der Vergangenheit wurde ein in Frage kommendes Objekt erst durch ein Unterschutzstellungsverfahren unter Anhörung des Eigentümers zum Denkmal.
Veröffentlichung
Die Veröffentlichung des Katasters erfolgt insbesondere in papierloser Form als PDF-Datei (siehe unten). Auf Wunsch und bei besonderem Bedarf werden Einzelexemplare zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt.
Download des Katasters
Hier können Sie das Kataster herunterladen. Bitte beachten Sie, dass die Dateien teilweise sehr groß sind und der Download ggf. einige Minuten andauern kann oder sogar gar nicht möglich ist. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Frau Moos, Tel. 06324-935-265, zur Erstellung einer CD-ROM oder zur Übergabe auf einen USB-Stick.
- Teil 1 - Bahnhofstr.1 bis Forstgasse 7 (14 MB)
- Teil 2 - Forstgasse 8 bis Goethestr. 13 (14 MB)
- Teil 3 - Heinrich-Brauch 1 bis Langgasse 38 (17 MB)
- Teil 4 - Langgasse 39 bis Langgasse 90b (11 MB)
- Teil 5 - Langgasse 92 bis Langgasse 141 (10 MB)
- Teil 6 - Langgasse141a bis Langgasse 191 (10 MB)
- Teil 7 - Lehmgrubenweg 24 bis Gottlieb-Wenz-Str. 14 (14MB)