Gemeinsame Presseerklärung der SGD Süd, Neustadt, und der Gemeindeverwaltung Haßloch zum Thema "Änderung der Rechtsverordnung des Speyerbaches und des Rehbaches"
Die vielfältigen Reaktionen betroffener Haßlocher Bürgerinnen und Bürger im Nachgang zu der Informationsveranstaltung in der Aula des Hannah-Arendt-Gymnasiums am 13.02.2012 und die erneute Behandlung des Themas in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 23.02.2012 haben dazu geführt, dass sich die zuständigen Behörden erneut zusammen gesetzt haben, um eine angemessene und tragbare Lösung zu finden. In Abstimmung mit der zuständigen Abteilung des Ministeriums hat Herr Bürgermeister Hans-Ulrich Ihlenfeld Vertreter des Ministeriums, der SGD Süd in Neustadt, der Kreisverwaltung Bad Dürkheim sowie aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und politischen Gruppierungen zu einem gemeinsamen Gespräch nach Haßloch eingeladen, welches am Nachmittag des 08.03.2012 im Rathaus Haßloch statt fand.
Im Ergebnis der gemeinsamen Beratungen zwischen allen Beteiligten hat man sich für die Neufeststellung des Überschwemmungsgebietes für Reh- und Speyerbach im Bereich der Gemarkung Haßloch auf folgende Vorgehensweise verständigt:
1. Anhand einer Vielzahl von eingegangenen Stellungnahmen werden die Ergebnisse der sog. TIMIS-Studie zur Neufeststellung des Überschwemmungsgebietes überprüft. Die Ergebnisse der Überprüfung werden mit den betroffenen Grundstückseigentümern vor Inkraftsetzung einer geänderten Rechtsverordnung kommuniziert. Für die Inkraftsetzung wird der bisher genannte Umsetzungstermin Ende 2013 als nicht zwingend angesehen.
2. Geplante Hochwasserschutzmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Schaffung von Retentionsräumen werden bei der Neufeststellung des Überschwemmungsgebietes berücksichtigt. Dies gilt für durchgeführte und geplante Maßnahmen bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung einer geänderten Rechtsverordnung.
3. Bis zur Inkraftsetzung einer geänderten Rechtsverordnung gelten die Feststellungen zum Überschwemmungsgebiet auf der Grundlage der bisherigen, im Jahr 2006 in Kraft gesetzten Rechtsverordnung. Dies hat für bisher unbebaute Baugrundstücke in der bebauten Ortslage zur Folge, dass Baugenehmigungen für Bauvorhaben wie bisher erteilt werden. In geeigneter Form soll bei Bauvorhaben auf eine möglicherweise zukünftige Feststellung des Überschwemmungsgebietes und auf die Möglichkeit eines weiter gehenden Schutzes durch hochwasserangepasstes Bauen hingewiesen werden.
Neue Baugebiete können bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Überprüfung der Überschwemmungsgebietsabgrenzung nicht entwickelt werden, Bauvorhaben im Außenbereich werden im Einzelfall geprüft.
4. Für die Informationen und Beratungen zum Hochwasserschutz und zur Hochwasservorsorge bieten die Einrichtungen des Landes der Gemeinde und den betroffenen Grundstückseigentümern Unterstützung an.
Dieses für Haßloch durchaus erfreuliche Gesprächsergebnis kann als Weiterent-wicklung der Mitte Januar 2012 mit der SGD Süd ausgehandelten „Übergangslösung statt Baustopp" bewertet werden. Das vorrangige Ziel einer Überschwemmungs-gebietsausweisung, die Sensibilisierung der möglichen vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Ingangsetzung von Eigenvorsorgemaßnahmen, kann auf diesem Weg erreicht werden.
Das in Haßloch gefundene Gesprächsergebnis soll für alle Gemeinden im Einzugs-bereich von Rehbach und Speyerbach gelten.
Darüber hinaus haben sich die Gemeindeverwaltung und die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen auf die Bildung eines regelmäßig einzuberufenden „Runden Tisches Hochwasserschutz" verständigt bei dem kontinuierlich über die Themen Ausweisung des Überschwemmungsgebietes für Reh- und Speyerbach sowie Hochwasserschutz informiert wird. Gegenstand der Beratungen sollen auch die überörtlichen Planungen zum Hochwasserschutz im Bereich des Reh- und Speyerbaches sowie die beim Gewässerzweckverband Reh- und Speyerbach beschlossene Hochwasserpartnerschaft sein.
Haßloch, den 14.03.2012
Gemeindeverwaltung Haßloch