Aufstellung des Bebauungsplans "Herrenweg"
Bekanntmachung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßloch hat in öffentlicher Sitzung am 24. Juni 2009 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Herrenweg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgte am 16. Juli 2009. Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss hat am 11. Februar 2010 die eingegangenen Stellungnahmen beraten und abgewogen. Aufgrund von Änderungen, die die Grundzüge der Planung betreffen, wurde die Verwaltung mit der Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen und funktionalen Ordnung, insbesondere zur Verlagerung und Vergrößerung des bestehenden EDEKA-Markts. Die genauen Grenzen sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst mit einer Größe von ca. 27600 m² die Flurstücke 8767/17, 8767/19, 8767/20, 8767/21, 9462/3, 9462/8, 9462/11, 9462/12 und teilweise die Flurstücke 8767/18, 9460/7, 9463/1, 9831/1 und 9830/1. Die Öffentlichkeit und die Behörden sind über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, welche für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Daher liegen der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung in der Zeit vom 26. Februar 2010 bis einschließlich 19. März 2010 während der allgemeinen Dienststunden und zusätzlich am 18. März 2010 bis 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zur allgemeinen Information öffentlich aus. Da die Voraussetzungen des §13a BauGB vorliegen, erfolgt die Beteiligung im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13a Abs. 2 BauGB. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer förmlichen Umweltprüfung abgesehen wird. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Informationen zu den umweltrelevanten Aspekten Schallschutz (Schalltechnisches Immissionsgutachten), Einzelhandelsverträglichkeit (Auswirkungsanalyse), Umweltverträglichkeits-Prüfpflicht (Ergebnis der UVP-Vorprüfung gemäß § 3c UVPG) und Artenschutz (Naturschutzfachliche Übersichtsbegehung) vorliegen und ebenfalls eingesehen werden können.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen bis einschließlich 19. März 2010 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans "Herrenweg" gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden sollen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.